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Experten-Antwort

Zeiten für Kinder

von Hannelore11.06.2019 | 10:00
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3 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1947, war ab 1967 im Beamtenverhältnis und erhalte seit Jahren eine Versorgung vom Landesamt. Von der Rentenversicherung bekomme ich keine Rente. Ich habe 3 Kinder, die 1976, 1979 und 1982 geboren wurden. Die Zeiten für die Erziehung sind in meiner Pension berücksichtigt, aber nicht so, wie es in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist, gerade nach der Mütterrente. Kann ich für die Kinder in der Rentenversicherung etwas bekommen, da der Anspruch für die Erziehung dort anders geregelt ist? Außerdem war ich während der Erziehung 12 Jahre vom Dienst beurlaubt, also habe ich wirklich eine "Lücke" in meiner Pension. Danke für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannelore,

wie "Valzuun" schon richtig geschrieben hat, ist die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung in der Rentenversicherung ausgeschlossen, wenn diese Zeiten in einem anderen Versorgungssystem annähernd gleichwertig berücksichtigt werden.

Da der Gesetzgeber gesetzlich geregelt hat, dass die Berücksichtigung in der Beamtenversorgung annähernd gleichwertig ist, können bei Ihnen die Zeiten der Kindererziehung in der Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden.

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2 Antworten

Valzuun am 11.06.2019 | 10:20
Die (zusätzliche) Anrechnung in der gesetzlichen RV ist ausgeschlossen, wenn diese Zeiten in einem anderen Versorgungssystem annähernd gleichwertig berücksichtigt werden (§ 56 Abs. 4 Nr. 3 TS 1 SGB VI). Die Berücksichtigung bei der Beamtenversorgung ist per -gesetzlicher- Definition annähernd gleichwertig (2. TW der o.g. Vorschrift. Die Realität spielt demzufolge keine Rolle.
W°lfgangam 11.06.2019 | 20:25
Hallo Hannelore, nebenbei würde ein gesetzlicher Rentenanspruch Ihre Pension - unterstellt, Höchstversorgungssatz ist erreicht - um den selben Betrag 'rasieren'. BeamtInnen und DRV 'beißt' sich - jeder sein eigenes Versorgungssystem mit dementsprechenden Ansprüchen, hier Anrechnung der Kindererziehung/voll/zur Hälfte ...fragen Sie mal in berufsständischen Versorgungen nach, was da bei Kinders bei rumkommt. BeamtIn ist doch schön, ggf. gibt es dann auch mal 'Nachteile' zu anderen Versorgungssystemen, weil der eigene Dienstherr/Beamtenversorgungsgesetze nicht so spendabel wie die DRV ist – richtig: der 'oberste' Gesetzgeber grundsätzlich keinen gestaltenden Einfluss auf die Beamtenversorgung nehmen kann/will ;-) Gruß w.
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