Hallo Hannelore,
wie "Valzuun" schon richtig geschrieben hat, ist die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung in der Rentenversicherung ausgeschlossen, wenn diese Zeiten in einem anderen Versorgungssystem annähernd gleichwertig berücksichtigt werden.
Da der Gesetzgeber gesetzlich geregelt hat, dass die Berücksichtigung in der Beamtenversorgung annähernd gleichwertig ist, können bei Ihnen die Zeiten der Kindererziehung in der Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden.