Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zeiten im vertrgslosen Ausland werden nicht berücksichtigt

von Bangla16.02.2009 | 19:48
1113 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Oben genannter Grundsatz gilt nicht, wenn man einen Antrag auf Pflichtversicherung stellt? Richtig?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich werden Zeiten der Pflichtversicherung immer berücksichtigt.

Fraglich ist nur, ob bei einer Beschäftigung im Ausland eine Versicherungspflicht möglich ist. Dies ist beispielsweise bei Entwicklungshelfern oder begrenzter Beschäftigung im Ausland möglich. Das Antragsrecht liegt jedoch nicht beim Versicherten,sondern beipielsweise beim Arbeitgeber, der seinen Sitz in Deutschland hat.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Antragspflichtversicherung setzt eine begrenzte Beschäftigung im Ausland voraus, welche jedoch nicht notwendigerweise bei der antragstellenden Stelle im Inland bestehen oder von ihr entlohnt sein muss. Voraussetzung ist lediglich, dass eine tatsächliche oder rechtliche Beziehung besteht, die ein Interesse an der versicherungsrechtlichen Absicherung der Auslandstätigkeit begründen kann.

Eine selbständige Tätigkeit kann daher nicht der Versicherungspflicht auf Antrag unterliegen.

Bei dem Begriff "begrenzte" geht es darum, dass die Beschäftigung in ihrem zeitlichen Umfang begrenzt ausgeübt wird. Dabei ist es für das Vorliegen einer zeitlichen Begrenzung nicht erforderlich, dass sich die Begrenzung aus dem Vertrag, aus der Eigenart der Beschäftigung und im Voraus ergibt. Es genügt eine faktische zeitliche Begrenzung, die sich auch erst im Laufe der Beschäftigung ergeben kann. Die Antragspflichtversicherung beginnt dann mit dem Zeitpunkt, an dem sich die zeitliche Begrenzung der Auslandsbeschäftigung ergibt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hier scheint die Frage eher, ob eine Versicherungspflicht auf Antrag überhaupt möglich ist.

Ansonsten besteht bei zurückgelegten versicherungspflichtigen Zeiten in der Regel ein Rentenanspruch.

2 Antworten

Banglaam 17.02.2009 | 15:15
Können Sie mir bitte noch sagen, wie man "begrenzte" Beschäftigung im Ausland zu interpretieren hat? Vielen Dank für Ihre Information!
Banglaam 17.02.2009 | 16:40
Gesetzten Falles es kommt bis zum Alter von 67 Jahren zu keiner faktischen Begrenzung, dann hätte der auf Antrag Pflichtversicherte keinen Rentenanspruch?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026