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Zeiten in den Niederlanden

von Nils12.03.2014 | 11:30
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ist es richtig, dass Beschäftigungszeiten in den Niederlanden auch auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden? Wie sieht es mit reinen Wohnsitzzeiten aus? Werden Wohnsitzzeiten nur auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet oder evtl. auch auf die 45 Jahre? Danke!

5 Antworten

sandraam 12.03.2014 | 16:03
Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ist Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zu den Niederlanden. Deutsche Rentenversicherung Westfalen Gartenstr. 194 48147 Münster Tel: (0251) 238-0 eMail: kontakt@drv-westfalen.de
Rudi Carellam 12.03.2014 | 19:02
In den Niederlanden ist das Rentenniveau viel höher als in Deutschland. Ich würde mal schauen, ob es nicht besser ist, in den Niederlanden Rente zu beantragen.
W*lfgangam 12.03.2014 | 22:42
Hallo Nils, EU-Pflichtbeitragszeiten, egal aus welchen Grund sie im Ursprungsland (auch Wohnzeiten) entstanden sind und von dort der DRV 'gemeldet' werden, werden auf die "45 Jahre" angerechnet. @Lieber Rudi, die niederländische Rente wird _in_ den Niederlanden nicht höher ausfallen, als wenn sie nach Deutschland gezahlt wird. Merke: die deutsche Rente würde in den Niederlanden nicht an deren 'Rentenniveau' angepasst werden. 2 Staaten, 2 Rentenleistungen, jeder nach seinen eigenen Gesetzen - egal, wo Sie in der EU Ihr Zelt für den Lebensabend aufschlagen. Gruß w.
XoXoam 13.03.2014 | 06:45
Hallo Nils, EU-Pflichtbeitragszeiten, egal aus welchen Grund sie im Ursprungsland (auch Wohnzeiten) entstanden sind und von dort der DRV 'gemeldet' werden, werden auf die "45 Jahre" angerechnet. Lieber W*lfgang, das ist nicht korrekt. Benötigt werden für die Erfüllung der 45 Jahre "Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit" (bzw. gleichgestellte Zeiten wie z.B. Zeiten der Kindererziehung). Reine Wohnzeiten in den Niederlanden - neben denen keine Beschäftigung ausgeübt wurde - werden nicht auf die Wartzeit der 45 Jahre angerechnet!
W*lfgangam 13.03.2014 | 19:01
Zitat von XoXo anzeigen
...ohh, Hallo XoXo, ich ging davon aus, dass diese Zeiten 'wie üblich' als "Pflichtbeitragszeiten Ausland/Niederlande" im dtsch. VV vermerkt werden, und damit der 'Hintergrund' dieser Zeiten nicht bekannt/unbedeutend ist ...nicht? Gruß w. PS: Ich habe allerdings die letzten 2 Jahre keinen VV mehr mit niederländischen Zeiten gesehen, nur ein Dutzend andere Länder.
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