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Experten-Antwort

Zeiten in Spanien

von ringhoffer15.09.2010 | 10:15
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Bin Spanier und beziehe bereits gesetzliche Altersrente aus Deutschland. Bevor ich nach Deutschland kam, habe ich bereits einige Zeit in Spanien gearbeitet. Kann man nachträglich diese Zeit auch noch geltend machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ringhoffer, grundsätzlich können Sie weitere Rentenzeiten - auch ausländische- jederzeit geltend machen. Ist Ihr bisheriger Rentenbescheid jedoch schon rechtskräftig – 1 Monat nach Bescheiderteilung - , wird die Rente nur für die Zukunft neu berechnet. Sofern Sie die spanischen Zeiten im damaligen Rentenantrag angegeben haben, müssten Sie aus diesen Zeiten eigentlich eine Rente aus Spanien erhalten, bzw. bei einer zwischenstaatlichen Berechnung in Deutschland berücksichtigt worden sein. Wenden Sie sich zur Überprüfung bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

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