Hallo Ringhoffer, grundsätzlich können Sie weitere Rentenzeiten - auch ausländische- jederzeit geltend machen. Ist Ihr bisheriger Rentenbescheid jedoch schon rechtskräftig – 1 Monat nach Bescheiderteilung - , wird die Rente nur für die Zukunft neu berechnet. Sofern Sie die spanischen Zeiten im damaligen Rentenantrag angegeben haben, müssten Sie aus diesen Zeiten eigentlich eine Rente aus Spanien erhalten, bzw. bei einer zwischenstaatlichen Berechnung in Deutschland berücksichtigt worden sein. Wenden Sie sich zur Überprüfung bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.