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Experten-Antwort

Zeitpunkt Rentenantrag

von kphoffi21.01.2020 | 14:27
113 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Ehefrau wird zum 1.8.2020 Rente als langjährige Versicherte beantragen und beziehen wollen. Sie ist in Hamburg im öffentlichen Dienst beschäftigt und hat Anspruch auf eine Zusatzversorgung. Die Zusatzversorgungsstelle in Hamburg wird erst tätig, wenn der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Sie möchte keine Zeitverzögerungen in Kauf nehmen und somit ihre gesetzliche Rente frühstmöglich beantragen , um von dort dann auch zeitnah einen Bescheid zu bekommen. Sie möchte dann möglichst früh -mit dem erforderlichen Rentnebescheid- ihre Zusatzversorgung beanttragen. Ist diese Handhabung möglich, welche Probleme könnten sich einstellen oder wäre z.B. Rentenantragstellung zB im März 2020 unproblematisch und erfolgversprechend ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User,

in der Regel ist die Stellung eines Rentenantrags drei Monate vor Rentenbeginn ausreichend um einen nahtlosen Übergang in die Rente zu gewährleisten. Die Beitragszeiten im laufenden Jahr 2020 können zu einem früheren Zeitpunkt noch gar nicht vom Arbeitgeber erhoben werden. Sollte das Versicherungskonto Ihrer Frau allerdings noch nicht abschließend geklärt sein, empfiehlt sich im Einzelfall die Antragstellung etwas vorzuverlegen, damit sich durch weitere Erhebungen keine Verzögerungen ergeben. Wir empfehlen eine Terminvereinbarung zur Rentenantragstellung bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen. Dabei erfahren Sie welcher Zeitpunkt für die Rentenantragstellung im Fall Ihrer Ehefrau optimal ist.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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