Hallo Beate,
aus technischen Gründen passen wir beide Renten erst zum Ende des Monats an, der auf den Monat folgt, in dem wir die Mitteilung des Familiengerichts erhalten haben. So vermeiden wir doppelte Zahlungen, weil die Kürzungen einen gewissen Vorlauf brauchen.
Wie auch schon von @Hobbyexperte beschrieben, können Sie den fehlenden Steigerungsbetrag Ihrer Rente privatrechtlich von Ihrem früheren Partner zurückfordern.