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Experten-Antwort

Zeitraum bis zur Übertragung des Versorgungsausgleich nach Scheidung

von Beate07.03.2021 | 17:11
451 Ansichten
5 Antworten

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Liebe Experten und Forumsmitglieder Seit Februar d.J. bin ich geschieden und das Urteil ist rechtskräftig. Wir sind beide Rentner. Wie lange dauert es in der Regel, bis der Versorgungsausgleich übertragen wird und es zu einer Kürzung der eigenen Rente kommt? Vielen Dank für Ihre Antwort Viele Grüße Beate

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate,

aus technischen Gründen passen wir beide Renten erst zum Ende des Monats an, der auf den Monat folgt, in dem wir die Mitteilung des Familiengerichts erhalten haben. So vermeiden wir doppelte Zahlungen, weil die Kürzungen einen gewissen Vorlauf brauchen.

Wie auch schon von @Hobbyexperte beschrieben, können Sie den fehlenden Steigerungsbetrag Ihrer Rente privatrechtlich von Ihrem früheren Partner zurückfordern.

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4 Antworten

santanderam 07.03.2021 | 17:39
Wenn der Versorgungsausgleich vom Familiengericht festgelegt und errechnet wurde und beide schon in Altersrente seid, beginnt die Zahlung nach dem vom Gericht festgelegten Ende der Ehezeit.
Beateam 07.03.2021 | 17:58
Vielen Dank für Ihre Antwort! Wird die Rente, dann rückwirkend verrechnet? Das würde heißen, im Februar war die rechtskräftige Scheidung und von dem Zeitpunkt an, sollte der Ausgleich schon abgezogen werden und im März schon berücksichtigt sein. LG Beate
Hobbyexperteam 07.03.2021 | 19:05
Bekommen beide Ehepartner bei der Scheidung bereits eine Rente, ist es aus technischen Gründen meist nicht möglich, die Rente des belasteten Ehepartners rechtzei­tig zu mindern. Damit der Rentenversicherungsträger nicht doppelt zahlt, darf er diesem Ehepartner die unge­kürzte Rente noch bis zum Ende des nächsten Monats nach dem Monat, in dem der Rentenversicherungsträger die Rechtskraftmitteilung erhielt, weiterzahlen. Erst danach wird die Rente gemindert und die des anderen Ehepartners erhöht. Der begünstigte Ehepartner kann den ihm entgangenen Erhöhungsbetrag für diese Übergangszeit allerdings privatrechtlich von seinem früheren Ehepartner zurückfordern.
Beateam 07.03.2021 | 20:09
Hallo, besten Dank für die ausführliche Antwort !!
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