Ist für Ihren Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung auch die Arbeitsmarktlage maßgebend, sind weiterhin nur befristete Renten möglich.
Sind bei Ihnen ausschließlich medizinische Gründe maßgebend, ist die Befristung auf eine maximale Dauer von 9 Jahren ab Zeitrentenbeginn beschränkt.