Ohne weiter Angaben kann die Frage nach dem frühestmöglichen Rentenbeginn und den dann entsprechenden Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle.
Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ist der Antwort von Rosanna nichts hinzuzufügen.