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Zeitrente

von Warum31.05.2008 | 05:00
1497 Ansichten
9 Antworten
Warum wird eine Zeitrente erst 1/2 Jahr später gezahlt? Was ist der Grund hierfür?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.06.2008 | 06:47

Ohne weiter Angaben kann die Frage nach dem frühestmöglichen Rentenbeginn und den dann entsprechenden Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle.

Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ist der Antwort von Rosanna nichts hinzuzufügen.

8 Antworten

Paulaam 31.05.2008 | 07:34
Hallo, diese Frage lässt sich nur mit historischem Hintergrund beantworten. Zeitrenten beginnen nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich mit dem 7. Monat, früher mit der 27. Woche. Diese Regelung gilt im Prinzip seit 1957. Damals bestand ein Anspruch auf Krankengeld nur für 26 Wochen. Man wollte erreichen, dass sich hieran die Rente anschließt. Als der Krankengeldanspruch auf 78 Wochen erhöht wurde hat man die Regelung nicht verändert. Lediglich wurde später aus dem Wochenprinzip ein Monatsprinzip gemacht. Im Regelfall hat der Rentner keine Nachteile da vorher Leistungen der Krankenkasse, Arbeitsamt erfolgen. Paula
Warumam 31.05.2008 | 19:43
Vielen Dank für die Antwort!
Inge Kauam 31.05.2008 | 19:58
Wann kann ich frühstens in Rente gehen. Bin 1953 geboren und halbtags beschäftigt. Weitere Frage: Mein Ex-Mann ist seit 01.05.08 in Rente. Wann bekomme ich Rente von ihm im Rahmen Versorgungsausleich. Wieviel Abzüge habe ich, wenn ich früher gehe. VIELEN Dank.
Rosannaam 31.05.2008 | 20:05
Hallo Inge, Sie erwarten eine Antwort, und außer dass Sie angegeben haben, Jahrgang 1953 zu sein und dass Sie halbtags beschäftigt sind, weiß hier niemand, ob und welche Voraussetzungen Sie für eine Altersrente erfüllt haben. Mein Rat: Sie erhalten doch sicherlich jedes Jahr eine Renteninformation von Ihrem RV-Träger. Dort ist aufgeführt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen oder nicht. Oder - sollte dies nicht der Fall sein - beantragen Sie eine Rentenauskunft bei der DRV. Oder Sie gehen mit Ihrem Anliegen zur zuständigen DRV oder einer der Beratungsstellen. Die Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich erhalten Sie frühestens dann, wenn Sie eine Rente beziehen. Dass Ihr Ex-Mann jetzt ab Mai 2008 in Rente geht, ist unerheblich! IHM werden allerdings die Entgeltpunkte aus dem Versorgungsgleich schon jetzt abgezogen! MfG Rosanna.
Wolfgangam 02.06.2008 | 12:06
> Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ist der Antwort von Rosanna nichts hinzuzufügen. Doch :-) ...falls der Geschiedene noch Unterhalt an Inge zahlt, werden ihm die Punkte nicht abgezogen. Das passiert erst dann, wenn sie selbst in Rente geht. Gruß w.
Rosannaam 02.06.2008 | 12:57
Hallo Wolfgang, daran hatte ich bei meinem Beitrag auch gedacht. :-) Ich habe es aber auf´s Erste, und nachdem so wenig Informationen vorlagen, bewußt nicht erwähnt. Es ist manchmal auch nicht gerade sehr erfreulich, wenn ÜBERHAUPT keine Rückmeldung des/der Fragenden kommt. Weshalb sollte ich mich dann mit Details "verausgaben", wenn sie evtl. gar nicht zutreffen!? MfG Rosanna.
Rosannaam 03.06.2008 | 14:06
Verharmlosen Sie bitte nicht die Wichtigkeit des VA-Aussetzens -nicht Aussitzens-nach § 10 VAHRG!!!
Rosanna -Original!am 03.06.2008 | 15:44
1. ist der Beitrag vom 03.06.2008 um 14:06 NICHT VON MIR! 2. Verharmlose ich GAR NIX! Sie Schlaumeier. Können Sie sich noch nicht mal einen anderen Nicknamen zulegen?
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