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Experten-Antwort

ZF zum Zweiten – „Mütterrente“

von Jonny07.08.2016 | 12:15
994 Ansichten
3 Antworten
Zur Info von W*lfgang, Batrix, Little Steven, ***, ****, ICKE, ?? sowie dem Experte/in in Sachen Zugangsfaktor: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Inzwischen liegen die in der AA zu § 115 R7.3.3 und dem Beispiel 3 genannten Probeberechnungen vor. In der Berechnung nach SGB VI wird zwar immer noch trotz Antrag im OKT 2015 ein Rentenbeginn NOV 2015 und damit ein leicht zu hoher Zugangsfaktor berücksichtigt. So weit so gut (oder auch nicht). Aber jetzt kommt es: Während der Ursprungsbescheid noch für jedes Kind zwei Kindererziehungsjahre enthielt, wird in der Probeberechnung nur noch mit einem Jahr gerechnet. Statt des 2. Jahres werden 5 persönliche Entgeltpunkte nach § 307d SGB VI (natürlich ohne hohen Zugangsfaktor und sonstige Auswirkungen) eingerechnet. Zwar leuchtet mir ein, dass ein erhöhter Zugangsfaktor (wegen nicht Inanspruchnahme der möglichen Rente vor JUL 2014) eigentlich eine Erhöhung des 2. Kindererziehungsjahres nicht rechtfertigt. Pauschalregelungen nehmen solche Ergebnisse aber in Kauf. Für eine aufgeschobene Altersrente mit dem Zugangsfaktor z.B. 1,06, die wegen eines tatsächlich bestandenen Anspruchs im JUN 2014 um den Zuschlag an pEP zu erhöhen war, gibt es ja auch keinen gesonderten Zugangsfaktor. Kann es denn richtig sein, das 2. Jahr über den Zuschlag nach § 307d Abs. 1 abzugelten? Am 30. Juni 2014 bestand doch gar kein Anspruch; der Rentenantrag wurde erst im OKT 2015 gestellt. fragt mal wieder ganz verwundert alle Spezialisten Jonny

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.08.2016 | 13:34

2 Antworten

****am 08.08.2016 | 13:07
Hallo Jonny, bei der Probeberechnung der Regelaltersrente wurde ja wohl von einem fiktiven Rentenbeginn Monat nach Vollendung des 65Lj. (01/1991) ausgegangen und dann wird natürlich das 2. Jahr KEZ (Mütterrente) erst über den Zuschlag nach § 307 d ab 07.2014 abgegolten. In der zweiten Berechnung der Regelaltersrente mit Rentenbeginn ab 10(11) /2015 = Antragsmonat wird die KEZ mit 2 Jahren berücksichtigt und alle EP mit dem entsprechenden erhöhten Zugangsfaktor (ca. 2,5) multipliziert. In Anbetracht des doch sehr fortgeschrittenen Alters der Dame (Bj. 1925) wäre es wohl sinnvoller die erste Variante mit der möglichen Nachzahlung für 4 Jahre zu wählen, außer die Dame hat das Joopi-Gen.
Jonnyam 08.08.2016 | 15:57
@**** und Experte, vielen Dank für die Bestätigung meiner Auffassung. Manche haben wirklich das Joopi-Gen. Das ist eine Frage des Vergleichs. Die monatliche Rente (hier und heute) wäre jedenfalls nach altem Recht rund 361, mit richtiger Berechnung bei 2 Jahren rund 869 und falsch mit KEZ + Zuschlag 627. Ganz schöne Unterschiede. Nochmals Danke Jonny
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