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Experten-Antwort

Zählt für die Wartezeitfiktion gemäß § 53 SGB VI die Regelstudienzeit oder das tatsächliche Ende des Studiums?

von Destiny22.08.2023 | 22:16
249 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich gehe nächsten Monat in Reha und es steht eine volle Erwerbsminderung im Raum. Ich habe von 2007 bis 2017 studiert. Die Regelstudienzeit beträgt 10-12 Semester, ich musste aber aufgrund einer Erkrankung länger studieren. Das Ergebnis der letzten Leistung habe ich Ende November 2017 bekommen und mein Zeugnis im Dezember 2017. Wird nun für den Beginn der 6 Jahre nun das Ergebnis der letzten Leistung (Nov 2017) oder die Regelstudienzeit (2012/13) herangezogen? Ich habe die letzten 2 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt. Davon jedoch ab 16.3.2022-22.07.2023 durch das Krankengeld und bis zum Antritt der Reha durch ALGI. Am 13.9.2022 lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Ich war also, wenn ich im Oktober berentet werde, nicht volle 12 Monate in den 2 Jahren davor angestellt. Erfüllt das dennoch die Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn diese auf Oktober 2023 datiert werden würde? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei der vorzeitigen Wartezeiterfüllung im Sinne des § 53 Abs. 2 SGB VI kommt es nur darauf an, sich in einer Ausbildung befunden zu haben, die Ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen hat. Wie lange diese Ausbildung gedauert hat, ist dabei unrelevant. Ob Sie mit Ihrem Versicherungsverlauf Anspruch auf eine EM-Rente haben, ist maßgeblich vom Leistungsfall abhängig. Dabei ist der Leistungsfall der Tag, an dem Ihr Leistungsvermögen erstmals so eingeschränkt war, dass Sie nicht mehr in der Lage waren, mindestens 3 Stunden eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben und liegt damit häufig einige Zeit vor Antragstellung. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Schadeam 23.08.2023 | 05:06
Ist doch alles Spekulation, wieso sollte der Eintritt der vollen EM ausgerechnet auf Oktober 2023 datiert werden? Wer soll im August 2023 denn schon ahnen dass er 2 Monate später EM ist? Ist doch eher wahrscheinlich, dass -wenn überhaupt EM vorliegt, der Beginn der Erkrankung als Eintrittsdatum genommen wird, aber auch das ist Spekulation. Stellen Sie in Absprache mit Ihren und den Reha Ärzten nach der Reha den Antrag wenn die Ihne dazu raten. Wann der EM Eintritt liegt weiß keiner im Forum. Ein Wunschkonzert ist das nicht.
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