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Zu hohe Beiträge für Selbstständige Handwerker

von Tabi12.03.2008 | 07:36
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Lebensgefährte hat einen neuen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Laut Einkommensteuerbescheid 2005 (24900€) soll er nun 425€ Beitrag monatl. zahlen. Da kann doch was nicht stimmen.... Wenn man dieses Einkommen auf den Monat rechnet, sind es knapp 2000,00€ davon 500€ Krankenversicherung etwas über 300€ auf den Monat gerechnet Einkommensteuer und dann noch diese 425€ Rentenversicherung, da bleibt ja gar nichts über!!! Er ist alleinverdiener, da wir 2 Kinder (davon ein gemeinsames) haben. Wie soll das bitte gehen? Er hat noch fast 2 Jahre bis seine 216 Monate erreicht sind um sich befreien zu lassen. Kann man den Beitrag senken?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.03.2008 | 14:46

Hallo "Tabi",

grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Höhe des einkommensgerechten Beitrags durch den zuständigen Rentenversicherungsträger richtig berechnet wurde

(24900 EUR (Einkommen 2005) * 1,0302 (Dynamisierungsfaktor) * 19,9 % (Beitragssatz) / 12 (Monate) = 425,40 EUR).

Die Höhe des Beitrags liegt unter dem Regelbeitrag von derzeit 494,52 EUR und ist damit finanziell gesehen der günstigere Beitrag.

Ein Senkung des Beitrags ist nur möglich, wenn das laufende Arbeitseinkommen im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens 30 % geringer ist als das Arbeitseinkommen aus dem letzten Einkommenssteuerbescheid. Diese Regelung wurde 2001 eingeführt, um vorhersehbare Auftragsrückgänge abzufangen. Nachweise darüber sind durch Bescheinigungen des Steuerberaters, Bescheinigungen des Finanzamtes oder geänderte Gesellschafterverträge zu erbringen.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich des "Ausstiegs aus der gesetzlichen Rentenversicherung" mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Verbindung zusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

15 Antworten

Schwarzwälderam 12.03.2008 | 07:44
Nur wenn er noch in den ersten 3 Jahren seit Beginn der selbständigen Tätigkeit wäre, dann könnte man auf den halben Regelbeitrag reduzieren. Ist er über diese 3 Jahre hinaus zahlt er "einkommengerecht" schon den "günstigsten" Beitrag, der Regelbeitrag wäre noch um 70 Euro höher.
Schwarzwälderam 12.03.2008 | 07:48
Interessant finde ich, das die 500 Euro zur Krankenkasse scheinbar klaglos hingenommen werden, bei der Rentenversicherung aber bereits 420 Euro zuviel sind...
Tabiam 12.03.2008 | 07:47
Er ist schon länger Selbstständig. hätten wir noch Angestellte würden die mehr verdienen als der Chef... das kann doch nicht richtig sein. Wie soll ein Familienvater von 900,-€ eine Familie ernähren inkl. Miete etc.
Tabiam 12.03.2008 | 07:53
Ja, weil man auch seine Leistung dafür bekommt! Und die sichere Rente ist ein Märchen. Wer weiß schon wie es in 30 Jahren aussieht Bei einem Paar das nicht verheiratet ist so wie wir, hätte ich noch nicht mal Anspruch auf Witwenrente, falls meinem Mann etwas passieren würde. ... er würde lieber selber entscheiden, was er wo, wie und wieviel spart.
Happyam 12.03.2008 | 07:50
Hallo Tabi, acuh wenn ich Sie verstehen kann. So wie Schwarzwälder es beschreibt ist es nunmal auch. In zwei Jahren kann sich Ihr Mann ja dann "endlich" befreien lassen. Dabei sollte aber beachtet werden, das dann die Rente auch nicht mehr "steigt". evtl. gehen sogar Ansprüche verloren. (Erwerbsminderungsrente, Riesterförderung,Rehaleistungen) Wenn Ihre Kinder (und das bitte ich jetzt nicht falsch zu verstehen) nicht mehr als zu klein sind, dann können Sie doch als Ehefrau arbeiten gehen. Dann sieht die Haushaltskasse ein wenig erfreulicher aus. Auch wäre die "Last" Ihres Mannes nicht mehr als zu groß. Denken Sie mal, welchen Druck das ausübt, eine Familie ganz allein zu ernähren. Manchmal hilft ja schon ein Minijob. Die Beitragszahlung für Selbständige in der gestezl. RV ist nicht unbedingt billig, aber man muss eben auch das "Leistungspaket" sehen. LG Happy
Happyam 12.03.2008 | 08:03
ja Tabi, Sie schreiben: "... er würde lieber selber entscheiden, was er wo, wie und wieviel spart". das ist schon verständlich. Aber genau da liegt ja das Problem. Er lässt sich befreien, und schließt keine private Rentenversicherung ab, da ja das Geld zum Leben jetzt schon nicht reicht. Nun nehmen wir mal an das geht ein paar Jahre gut und Sie kommen gut mit dem Geld aus. Jetzt wird Ihr Mann (bitte als Bsp. betrachten) krank und benötigt Rehamaßnahmen oder vielleicht sogar eine vorzeitige Rente, weil er erwerbsunfähig ist. Stellen Sie dann einen Antrag bei der DRV, werden Sie aber böse überascht sein. Denn es gibt nix! Da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen. Wollen Sie das wirklich gefährden? Dann hat Ihre kleine Familie überhaupt keine Einkünfte mehr und Sie dürfen sich Sozialhilfe holen. Bitte glauben Sie mir, diese Fälle habe ich schon so oft erlebt. Also, bevor Ihr Mann sich "befreien" lässt, sollte er unbedingt eine Beratungsstelle aufsuchen um sich zu erkundigen, ob eine freiwillige Weiterversicherung Sinn macht. Da kann er dann mit einem relativ geringem Beitrag diesen "Schutz" aufrecht erhalten. Und p.s. wenn Sie doch noch Heiraten sollten haben Sie und Ihre Kinder auch ein Anrecht auf eine Hinterbliebenenversorgung. LG Happy
Tabiam 12.03.2008 | 08:01
Unser gemeinsames Kind ist 7 Wochen alt! Leider hab ich zum Anfang der Schwangerschaft kein Einkommen mehr gehabt, da man ja nur noch Jahresverträge bekommt!
Happyam 12.03.2008 | 08:13
Oh, das ist ja wirklich noch ganz klein. Herzlichen Glückwunsch! Ich selber habe leider keine Kinder, daher meine Frage... Bekommen Sie denn kein Elterngeld? LG Happy
Tabiam 12.03.2008 | 08:53
Doch, aber nur den Mindestsatz von 300,-€. Den hab ich jetzt splitten lassen in halbe Sätze, somit bekomm ich 150,-€ für 2 Jahre monatl. Dadurch hab ich mir die Krankenversicherung für mich und die Kinder gesichert. Und das mit dem Arbeiten ist so eine Sache... Ich habe vor 2 Jahren zu 3/4 tägl. von 9.30 - 17 Uhr wieder gearbeitet, meine Tochter ging von 8-14 Uhr in die Kita --> Kostenpunkt 230,-€ danach wurde sie von der Tagesmutter abgeholt. Dort war sie bis 18.30 Uhr die Tagesmutter bezahlt hab ich bis 19 Uhr falls ich später komme --> Kostenpunkt 4,-€/Std. waren im Monat 350-400 € Ich hatte einen Arbeitsweg von je 1 Std.hin und 1 Std. zurück mit der S-Bahn Kostenpunkt hier nochmal 70,-€ Verdient hab ich: Netto: 850,-€ Das ist wie man sieht nicht wirklich viel, was man als Frau zum gemeinsamen Leben dazusteuern kann um den Mann zu entlasten. Wäre ich verheiratet... hätte ich nur etwa 640,- € verdient!!!!!
Tabiam 12.03.2008 | 08:17
Das Bsp. mit dem Fall, es könnte was passieren, kann ich einerseits verstehen... Jedoch sprechen wir da von 180,-€ im Monat, die meinem Mann zustehen würden laut letzter Auskunft.... Ihr letzter Vorschlag wird gleich von mir abgeschmettert, da ich NIE des Geldes wegen heiraten will und werde... Das Ding ist... ein Angestellter teilt sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber. Und: es gibt sämtliche Selbstständige, die nicht Pflichtbeiträge zahlen müssen, als wenn diese nie zum Sozialfall werden können... Für mich kann das nicht ganz richtig sein.
no nameam 12.03.2008 | 09:24
Darf man fragen, warum die Krankenversicherung so hoch ist? Handelt es sich um eine private KV? Wenn ja, würde ich unabhängig von den Rentenangelegenheiten dazu raten, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Ich käme dann auf einen KV-Beitrag von ca. 300 €... Und wenn Sie dann auch noch heiraten, sind sowohl Sie als auch Ihre Kinder familienversichert... Sie sagen, Sie würden nie wegen des Geldes heiraten. Aber immerhin haben Sie ein gemeinsames Kind - haben Sie nicht schon mit Ihrem Partner über eine evtl. Heirat gesprochen?
Happyam 12.03.2008 | 09:12
ja, das sind tatsächlich keine schönen Aussichten. Und ich gebe Ihnen Recht, das die zu erwartende Rente natürlich nicht sicher ist. Daher ist die Überlegung sich befreien zu lassen auch nicht grundsätzlich falsch. Es gibt Selbständige die zahlen müssen und welche die zahlen können. Leider ist die Zahlungsverpflichtung für die jeweilig Betroffenen z.T. sehr happig. Aber das Verhältnis steht einem Abgestellten gleich, auch wenn er nur die Hälfte zahlt, so ensteht zumindest hier der gleiche Rentenanspruch. Ich bin mir nicht sicher, aber Steuerrechtlich kann der Selbständige doch sicher mehr "zurückholen" als der Angestellte oder? Welcher Jahrgang ist Ihr Lebensgefährte? Sind es wirklich nur 180,-€ Erwerbsmindeungsrente? Das erscheint mir wirklich sehr wenig, da er ja schon mind. 16 Jahre Beiträge gezahlt haben muss. Das mit der Heirat habe ich auch nicht so gemeint. Es ging mir dabei ausschließlich um die Versorgung für Sie und Ihre Kinder im Falle des Falles. Haben Sie schon bei der Krankenkasse nachgefragt, ob eine Beitragssenkung möglich ist. So wie Sie schreiben, sind Sie und Ihre Kinder eigenständig versichert. Vielleicht lässt sich da ja etwas machen? Happy
Frau Angestellteam 12.03.2008 | 10:29
das ist aber doch nicht das Problem der Fragestellerin. Aus deren Angaben ist ersichtlich, das die Ausgaben die Einnahmen fast "auffressen" und sie bat lediglich um Auskunft, ob eine Beitragsminderung möglich ist. Und es stimmt schon, das Angestellte auch viel einzahlen, aber es ist nunmal "nur" die Hälfte im Gegensatz zum Selbständigen. Weiterhin ist eine Familienplanung immernoch eine Angelegenheit der Familie (Gott sei Dank!) und da sieht die Arbeitsplatzsituation für Frauen nunmal leider sehr negativ aus.
!?!am 12.03.2008 | 10:24
Auch als Angestellter zahlt man eine Menge Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen ein. Nur mit dem kleinen, aber feinen, Unterschied: Ich kann mich nie befreien lassen.... Und das Sie vor Ihrer Schwangerschaft keinen Job erhalten haben für mehr als ein Jahr. Da ist wohl nicht der Vater Staat für verantwortlich.....
Maria L.am 12.03.2008 | 12:16
Hallo Tabi, "... er würde lieber selber entscheiden, was er wo, wie und wieviel spart." Wenn Ihr Mann dann später mal in der Situation ist, selber entscheiden zu dürfen: merken Sie sich schonmal folgende Website, die Ihnen dann hoffentlich nützlich sein wird: www.finanzuni.org Auf dieser anbieterunabhängigen Aufklärungsseite wird erklärt, wie bereits mit relativ geringen monatlichen Sparbeträgen über langjährige regelmäßige Investition in weltweit gestreute Aktienfonds für die eigene Altersvorsorge ein Vermögen aufgebaut werden kann, das alle anderen Sparformen in den Schatten stellt. Da die Beschäftigung mit diesem Thema leider etwas zeitaufwendig ist (sich aber unbedingt lohnt), kann es auch nicht schaden, jetzt schonmal damit anzufangen ;-) Gruß, Maria L.
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