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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo "Tabi",
grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Höhe des einkommensgerechten Beitrags durch den zuständigen Rentenversicherungsträger richtig berechnet wurde
(24900 EUR (Einkommen 2005) * 1,0302 (Dynamisierungsfaktor) * 19,9 % (Beitragssatz) / 12 (Monate) = 425,40 EUR).
Die Höhe des Beitrags liegt unter dem Regelbeitrag von derzeit 494,52 EUR und ist damit finanziell gesehen der günstigere Beitrag.
Ein Senkung des Beitrags ist nur möglich, wenn das laufende Arbeitseinkommen im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens 30 % geringer ist als das Arbeitseinkommen aus dem letzten Einkommenssteuerbescheid. Diese Regelung wurde 2001 eingeführt, um vorhersehbare Auftragsrückgänge abzufangen. Nachweise darüber sind durch Bescheinigungen des Steuerberaters, Bescheinigungen des Finanzamtes oder geänderte Gesellschafterverträge zu erbringen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich des "Ausstiegs aus der gesetzlichen Rentenversicherung" mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Verbindung zusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
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