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Experten-Antwort

Zu lange Wartezeit auf Reha

von Matthias20.02.2020 | 13:13
777 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Auf eigenen Wunsch habe ich nach 14 Monaten ununterbrochener Krankschreibung einen Rehaantrag mit Wunschklinik gestellt und dieser wurde umgehend genehmigt. Nach Rücksprache mit der Klinik beträgt die Wartezeit noch 9 Monate! In der Zwischenzeit verliere ich nach 1,5 Jahren den Krankengeldanspruch. Tritt in diesem Fall die Rentenversicherung mit Leistungen ein oder wird sie von sich aus tätig mit Alternativvorschlägen wg. der Wartezeit? Muss ich etwas befürchten, wenn ich zwischenzeitlich nicht wieder arbeitsfähig werde?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2020 | 15:01

Hallo, Matthias,

grds. gehen wir davon aus, dass Sie selbst so schnell als möglich wieder gesund werden wollen um wieder arbeiten gehen zu können. Wenn eine Wartezeit von 9(!) Monaten ansteht, um eine medizinische Reha durchzuführen, wird sich in der Zwischenzeit der gesundheitliche Zustand vermutlich nicht verbessern. Es wäre ratsam eine andere Klinik auszuwählen, bei der die Reha zügig begonnen werden kann – ohne Zeitverluste. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Arzt, im Internet (Web-Seiten von Reha-Kliniken) oder der Deutschen Rentenversicherung über alternativ mögliche Kliniken, die in Ihrer Situation bzgl. der angebotenen Behandlungsmethoden ebenfalls in Betracht kommen. Teilen Sie der DRV mit, dass ein früherer Beginn bei der Klinik unmöglich scheint. Man wird dann auch wieder unter Berücksichtigung Ihres Wunsches einen neuen Bescheid erwirken wollen.

Grds. (theoretisch) sollten Sie sich nach der Aussteuerung bei der Krankenkasse im Zuge der „Nahtlosigkeitsmeldung“ bei der Agentur für Arbeit melden und mitteilen, dass Sie weiterhin AU sind und keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben.

Die DRV würde während der neunmonatigen Wartezeit bis zum Beginn der Reha keine Leistungen übernehmen.

2 Antworten

Berateram 20.02.2020 | 13:43
Nach Aussteuerung bei der KK sollten Sie Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wenn in Ihrer Wunschklinik vor Ablauf der 9 Monate kein Platz frei ist, können Sie sich ja in eine andere Klinik verweisen lassen. Es ist eh fraglich, ob sich die AfA mit der langen Wartezeit einverstanden erklärt und Sie nicht auffordert in einer anderen Klinik einem früheren Rehabeginn zuzustimmen. Das müssen Sie dann aber mit der AfA klären.
Matthiasam 20.02.2020 | 15:19
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde eine andere Klinik suchen.
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