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Zur Experten-Antwort springenHallo, Matthias,
grds. gehen wir davon aus, dass Sie selbst so schnell als möglich wieder gesund werden wollen um wieder arbeiten gehen zu können. Wenn eine Wartezeit von 9(!) Monaten ansteht, um eine medizinische Reha durchzuführen, wird sich in der Zwischenzeit der gesundheitliche Zustand vermutlich nicht verbessern. Es wäre ratsam eine andere Klinik auszuwählen, bei der die Reha zügig begonnen werden kann – ohne Zeitverluste. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Arzt, im Internet (Web-Seiten von Reha-Kliniken) oder der Deutschen Rentenversicherung über alternativ mögliche Kliniken, die in Ihrer Situation bzgl. der angebotenen Behandlungsmethoden ebenfalls in Betracht kommen. Teilen Sie der DRV mit, dass ein früherer Beginn bei der Klinik unmöglich scheint. Man wird dann auch wieder unter Berücksichtigung Ihres Wunsches einen neuen Bescheid erwirken wollen.
Grds. (theoretisch) sollten Sie sich nach der Aussteuerung bei der Krankenkasse im Zuge der „Nahtlosigkeitsmeldung“ bei der Agentur für Arbeit melden und mitteilen, dass Sie weiterhin AU sind und keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben.
Die DRV würde während der neunmonatigen Wartezeit bis zum Beginn der Reha keine Leistungen übernehmen.
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