Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Zu vollem Pensionsanspruch von 71,75 % noch einen Vorsorgungsausgleich bekommenne

von Fischi4421.02.2019 | 11:25
184 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,meine Frage richtet sich dahin gehend ,ob eine Beamtin zusätzlich nach einer Scheidung den Versorgungsausgleich vom Mann vom aus seiner DRV und einer Betriebsrente ausgezahlt bekommt ,obwohl sie bei ihrem Renteneintritt schon die höchstmögliche Pension bekommt. Stichwort Überversorgung Oder verfällt das Geld zu Gunsten der Rentenkasse bzw.Pensionskasse

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.02.2019 | 11:40

Hallo Fischi44,

wenden sie sich bitte hinsichtlich der Anrechte aus der Beamtenversorgung an ihre Versorgungsdienststelle.

6 Antworten

Icham 21.02.2019 | 13:36
Hallo. Im §55 BeamtVG steht etwas über zusammentreffen Versorgungsbezüge und Renten. In §55.1.4 folgendes. Zu den Renten und den Leistungen nach Nummer 4 rechnet nicht der Kinderzuschuss. Renten, Rentenerhöhungen und Rentenminderungen, die auf § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, jeweils in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung, beruhen, sowie übertragene Anrechte nach Maßgabe des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) und Ich denke darum wird der übertragene Teil nicht auf den Höchstsatz der Versorgung bei der geschiedenen Beamtin angerchnet.
Fischi44am 21.02.2019 | 16:34
Heißt also im Klartext,sie bekommt es on Top drauf !Damit hätte sie mehr Brutto als wenn sie noch arbeiten würde !!!
KSCam 21.02.2019 | 17:28
Was die Beamtin im Klartext mal bekommt richtet sich nach den Beamtenversorgungsgesetzen und da ist die DRV nicht auskunftspflichtig. Soe werden also keine diesbezügliche Expertenantwort bekommen. PS: das gericht hat "im Zweifel" über einen Versorgungsausgleich entschieden - fragen Sie also den Richter was er bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat.
Icham 21.02.2019 | 18:05
Hallo. Das mit oben drauf sehe ich nicht so eher unten drauf. Die Frau hat doch bestimmt auch etwas an Dich übertragen. Das wird doch auch von Ihrer Versorgung erst nach allen Ruhens und Kürzungsvorschtiften einbehalten. Also von Ihrem Ruhegehalt. Steht in §57 BeamtVG.
Fischi44am 21.02.2019 | 23:37
Trotz des gegeneinander ausrechnens des Vorsorgungsausgleichs bleiben immer noch 700 Euro mehr für sie übrig. Vielen Dank für die Antworzen
Jonnyam 22.02.2019 | 08:25
Fischi44 schrieb

Trotz des gegeneinander ausrechnens des Vorsorgungsausgleichs bleiben immer noch 700 Euro mehr für sie übrig.

Vielen Dank für die Antworzen

"700 Euro mehr" als ohne Versorgungsausgleich? Dss mag ja möglich sein. Aber nur, wenn der Mann - bezogen auf die Ehezeit - auch auf diesen Betrag kommt. Das ist ja Sinn der Übung. Die Versorgungen sollen ausgelichen werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026