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Experten-Antwort

Zugangsfaktor 0,892

von Peter22.12.2020 | 10:07
74 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, eine Frage zu meiner bewilligten vollen befristeten EMR. Zu mir: 50% unbefristet, Bj. 05/62, Beitragsjahre 40,EMR- Befristung bis 04/21. Nach nochmaligem Durchblättern des Bescheides habe ich eine für mich noch nicht klare Sache gelesen. Mir wurden 10,8% abgezogen für den Zeitraum 1.6.2025 bis 31.5.2022. Woher kommen diese Daten? Wenn alles „normal“ liefe würde ich doch frühestens 02/2029 in Regelaltersrente, dann durch SB in 02/2027 und mit Abzug 10,8% in 02/2024 gehen können. Woher kommt der Abzug 1.6.2025 bis 31.5.2022? Bitte bringt mir etwas Licht ins Dunkel, bevor ich nochmals meinen Sachbearbeiter mit sowas evtl. lapidarem Problem kontaktiere. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Peter

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

ich gehe mal davon aus, dass Ihr Verminderungszeitraum vom 1.6.2022 (60. Lebensjahr) bis 31.5.2025 (63. Lebensjahr) geht und Sie in Ihrer Anfrage einen Zahlendreher hatten. Korrekt? Aufgrund der Anzahl Ihrer Beitragsjahre gilt für Sie hinsichtlich der Bestimmung des Zugangsfaktors eine Vertrauensschutzregelung. Dabei wird auf die bis zum 31.12.2007 geltende Rechtslage abgestellt, nach der der Verminderungszeitraum vom 60. Bis zum 63. Lebensjahr rechnet.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

der 01.06.2022 bedeutet nicht, dass Sie zu diesem Zeitpunkt in Rente gehen können. Die oben erwähnte Vertrauensschutzregelung bezieht sich nur auf Beginn und Ende des zu berücksichtigenden Verminderungszeitraum (hier vom 60. Lebensjahr bis zum 63. Lebensjahr) und nicht auf den Zeitpunkt, ab wann Sie eine Altersrente beziehen können.

Der frühestmögliche Rentenbeginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag ist bei Ihnen mit einem Lebensalter von 64 Jahren und 8 Monaten am 01.02.2027, mit Abschlägen am 01.02.2024. Die Regelaltersrente können Sie erst mit 66 Jahren und 8 Monaten erhalten (2/2029). Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage von Ihrem Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

senf-dazuam 22.12.2020 | 10:28
Hallo Peter! Das mit dem Zeitraum (von 22 bis 25?) klingt ein wenig seltsam, aber vermutlich basiert die Frage auf dem folgenden Sachverhalt: Wennn eine EM-Rente vor dem 63. Lebensjahr gezahlt wird, ist für jeden Monat vorher ein Abschlag von 0,3% hinzunehmen, maxmal erreicht dieser Abschlag 10,8%. Dies ist quasi ein Ausgleich für den frühen und langjährigen Rentenbeginn. Beantwortet das Ihre Frage?
Peteram 22.12.2020 | 12:47
Liebes Forum, liebe Experten, es steht folgendes im Rentenbescheid. „Die Verminderung ergibt sich aus der Anzahl der Kalendermonate für die Zeit vom 01.06.2022 bis 31.05.2025 verfilfältigt mit dem Faktor 0,003. Die Verminderung beträgt für 36 Monate 0,108.“ Mich wundert nur woher der 01.06.2022 kommt?? Das wäre doch nicht mein frühester Alters-Schwerbehinderten Rentenalter, oder? Heißt das, dass ich zum 01.06.2022 einen entsprechenden Rentenantrag stellen kann? Da wäre ich 60. Und somit aus der EMR wegfalle? Nochmals vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Peter
Deutsche Rentenversicherung
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