Hallo Peter,
ich gehe mal davon aus, dass Ihr Verminderungszeitraum vom 1.6.2022 (60. Lebensjahr) bis 31.5.2025 (63. Lebensjahr) geht und Sie in Ihrer Anfrage einen Zahlendreher hatten. Korrekt? Aufgrund der Anzahl Ihrer Beitragsjahre gilt für Sie hinsichtlich der Bestimmung des Zugangsfaktors eine Vertrauensschutzregelung. Dabei wird auf die bis zum 31.12.2007 geltende Rechtslage abgestellt, nach der der Verminderungszeitraum vom 60. Bis zum 63. Lebensjahr rechnet.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung