Hallo Miro,
Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer Rente für Bergleute waren, bleibt der bisherige Zugangsfaktor nur für 2/5 dieser Entgeltpunkte. Für 3/5 der Entgeltpunkte ist der Zugangsfaktor neu zu bestimmen. Es wird eine Probeberechnung durch die Sachbearbeitung der zuständigen Rentenversicherung empfohlen.