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Experten-Antwort

Zugangsfaktor

von bechti13.02.2020 | 15:24
98 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, kann mir jemand folgende Frage beantworten? Ist es richtig, dass nach dem Wegfall der teilweisen Erwerbsminderungsrente, nachdem 4 Jahre vergangen sind, der Zugangsfaktor komplett neu errechnet wird? Konkret: Fällt die Reduktion von max. 10,8 % weg, nachdem 4 Jahre nach Verlust der tlws. EMR voll Beiträge gezahlt wurden? Beste Grüße bechti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bechti,

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5 Antworten

Antwortam 13.02.2020 | 16:07
Ja das stimmt so. Nur Folgerenten, die innerhalb von 24 Monaten nach der Erstrente bewilligt werden bleiben beim verminderten Zugangsfaktor. Bei Ihnen nach 4 Jahren ist der Abschlag wieder weg falls Sie nicht wieder eine EMR oder vorgezogene Altersrente beziehen.
Steueram 13.02.2020 | 16:15
Der (günstigere) %-Satz für den Steuerfreibetrag zu EM-Rentenbeginn fällt auch weg.
Antwortam 13.02.2020 | 17:18
bechtiam 13.02.2020 | 16:44
Herzlichen Dank, gibt es eine Quelle dazu? In welchem § kann ich das nachlesen? Beste Grüße bechti
bechtiam 13.02.2020 | 17:38
Vielen Dank !!!!
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