Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ernest,
es ist richtig, dass es zwei Möglichkeiten für die Berechnung des Zugangsfaktors bei der Erwerbsminderungsrente gibt. Den bisherigen Antworten ist somit zuzustimmen.
Unter der Annahme, dass das Lebensalter von 62 Jahren und 6 Monaten im Monat des Rentenbeginns vollendet und der Rentenbeginn 2016 ist, wird der Zugangsfaktor berechnet, indem die Kalendermonate entweder
a) zwischen 62,5. Lebensjahr und dem Alter von 63 Jahren und 10 Monaten (Tabelle nach § 264d SGB VI), also 16 Monate, mit dem monatlichen Abschlag von 0,3% vervielfältigt wird
oder
b) zwischen dem 62,5. Lebensjahr und dem 63. Lebensjahr, also 6 Monate, mit dem monatlichen Abschlag von 0,3% vervielfältigt wird.
Für die Variante b ("Vertrauensschutz") müssen z. Zt. 35 Jahre mit den Zeiten, die auch für die Wartezeit von 45 Jahren (Rente mit 63) berücksichtigt werden können, vorliegen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.