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Experten-Antwort

Zugangsfaktor für Entgeltpunkte

von Jonny04.06.2016 | 11:05
885 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach § 77 Abs. 2 SGB VI erhalten Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren, z.B. für die Regelaltersrente den Zugangsfaktor 1,0, also keine Abschläge. Gilt das bei Umwandlung einer EM-Rente in eine Regelaltersrente auch für folgende Entgeltpunkte? - EP aus Beitragszeiten nach Ablauf der Zurechnungszeit? - EP aus Beitragszeiten für Sozialleistungsbezug während der Zurechnungszeit? Nach der Verbindlichen Entscheidung der DRV-Bund kann ja die bisherige Zurechnungszeit nicht mehr als Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mit Zurechnungszeit angerechnet werden, stattdessen werden doch EP erstmals aus Beitragszeiten für den Sozialleistungsbezug berechnet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny,

bei der Berechnung einer Folgerente behalten die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer Rente waren den bisherigen Zugangsfaktor. Dabei wird nicht unterschieden, aus welchen Zeiten bzw. Zeiträumen sich die Entgeltpunkte ergeben. Vielmehr wird die neu errechnete Summe der Entgeltpunkte mit der Summe der bisherigen Entgeltpunkte verglichen. Ergeben sich bei der Folgerente mehr Entgeltpunkte, erhält die Differenz der Entgeltpunkte zwischen den beiden Berechnungen einen neuen Zugangsfaktor nach § 77 Abs. 2 SGB VI, bei der Regelaltersrente also 1,0.

Ergeben sich in der Summe weniger Entgeltpunkte, behalten alle errechneten (nicht die der bisherigen Rente) den bisherigen Zugangsfaktor.

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1 Antworten

Felixam 04.06.2016 | 11:58
Hi, Ja alles korrekt .
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