Hallo Jonny,
bei der Berechnung einer Folgerente behalten die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer Rente waren den bisherigen Zugangsfaktor. Dabei wird nicht unterschieden, aus welchen Zeiten bzw. Zeiträumen sich die Entgeltpunkte ergeben. Vielmehr wird die neu errechnete Summe der Entgeltpunkte mit der Summe der bisherigen Entgeltpunkte verglichen. Ergeben sich bei der Folgerente mehr Entgeltpunkte, erhält die Differenz der Entgeltpunkte zwischen den beiden Berechnungen einen neuen Zugangsfaktor nach § 77 Abs. 2 SGB VI, bei der Regelaltersrente also 1,0.
Ergeben sich in der Summe weniger Entgeltpunkte, behalten alle errechneten (nicht die der bisherigen Rente) den bisherigen Zugangsfaktor.