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Zugangsfaktor Rente wegen Arbeitslosigkeit 2000

von Kauli18.06.2009 | 16:50
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich nehme seit Juni 2000 die Rente wegen Arbeitslosigkeit. Damals war ich 60 Jahre und 2 Monate alt. Wieviel betrug damals mein Zugangsfaktor?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ausgehend von einem Geburtsjahrgang 4/1940 erfolgt eine Anhebung auf 63 Jahre und 4 Monate. Sie haben die Rente mit 60 Jahren und 2 Monaten und damit 38 Monate vorzeitig in Anspruch genommen.

38 X 0,3 % = 11,4 %

Der Abschlag beträgt also 11,4 %.

Der Zugangsfaktor bestimmt sich dann wie folgt:

1 - 0,114 = 0,886.

9 Antworten

Tschackaam 18.06.2009 | 17:28
Hi Kauli, also wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann sind Sie im April 1940 geboren. Anhebung der Altersgrenze damals um 40 Monate, entspricht einem Zugangsfaktor von 0,88 ZF 0,003 x 40 = 0,12 1,0 - 0,12 = 0,88 ZF multipliziert mit den Entgeltpunkten = persönliche Entgeltpunkte, mutlipliziert mit dem damaligen aktuellen Rentenwert = Bruttorente! Grüßle Tschacka
Schiko.am 18.06.2009 | 17:45
Ob Sie hier nicht was verwechseln ? Der Zugangsfaktor für die Altersrente 1,0000 . Erhält jemand die volle Erwerbminderungsrente werden ja in der Regel 10.80 % Abschlag abgezogen. Der Zugangsfaktor ermäßigt sich dadurch auf 0,8920. Werden also 0,30 je Monat gekürzt, für ein Jahr früher 3,60 % ergibt den Zugangsfaktor 1.0000 -/. 3,60 von 0,9640 . Mit freundlichen Grüßen.
Tschackaam 18.06.2009 | 17:47
Ola Schiko, hab ich was verwechselt? die damalige AR nach ALO hatt doch eine Anhebung um 40 Monate (Abschlagfrei somit möglich ab 63+4). Ich nehme einfach mal an, dass der Kauli keinen Vertrauensschutz hatte. Grüßle Tschacka
Zugangsfaktoram 18.06.2009 | 18:12
Das steht im Rentenbescheid oder kann Ihnen die zuständige Sachbearbeitung der Deutschen Rentenversicherung ganz genau sagen.
Tipam 19.06.2009 | 08:33
Wie sie sehen, raten sie selbsternannten Experten auch nur rum. Daher wäre es sinnvoll einfach mal in den Rentenbescheid, auf der letzten Seite nachzulesen, dort steht der Wert unter dem Wort "ZUGANGSFAKTOR".
Tschackaam 19.06.2009 | 08:40
ey du tip, ich rate nicht rum! Das steht alles im § 77 i.V.m. § 237 SGB VI! Aber da Kauli ja nicht antwortet, nehme ich mal an er hat seinen ursprünglichen Bescheid gefunden! Und außerdem habe ich mich nie als "Experte" bezeichnet! Und nur mal so zur Info.... "Rentenbescheid letzte Seite, da steht das Wort Zugangsfaktor" 1. Das ist die Anlage 6 zum Rentenbescheid 2. Wenn Sie meine erste Antwort nochmal lesen, werden Sie entdecken, dass ich genau so gerechnet habe wie es in dieser Anlage beschrieben wird. Schritt für Schritt. 3. Tip wird heute so geschrieben: Tipp Tschacka
Tipam 19.06.2009 | 09:41
Ganz ruhig,tief durchatmen.Nicht aufregen. Es hat sie niemand angesprochen. Ihre Antwort auf den Sachverhalt war völlig korrekt. Oder habe ich in meinem Beitrag irgendwo Ihren Nick angesprochen. Ich denke diese Frage kann man zweifellos und deutlich verneinen. Also nicht aufregen, sondern einfach bicchen Sport machen, das lässt einen deutlich ruhiger werden ;-)
Tschackaam 19.06.2009 | 10:11
Hallo Tip (p) ich bin doch ganz ruhig. Sie sollten mich mal erleben wenn ich mich aufrege... :) Also nüscht für unjut gelle... Tschacka
Tschackaam 19.06.2009 | 11:04
ha, da lag mein Fehler. Ich hab mit den 40 Monaten gerechnet! Danke Herr Experte und ein schönes Wochenende! Tschacka
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