Ausgehend von einem Geburtsjahrgang 4/1940 erfolgt eine Anhebung auf 63 Jahre und 4 Monate. Sie haben die Rente mit 60 Jahren und 2 Monaten und damit 38 Monate vorzeitig in Anspruch genommen.
38 X 0,3 % = 11,4 %
Der Abschlag beträgt also 11,4 %.
Der Zugangsfaktor bestimmt sich dann wie folgt:
1 - 0,114 = 0,886.