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Experten-Antwort

zukunftsoffener titel

von Maja28.04.2020 | 20:39
937 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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mein Fall als Beispiel: Person M kommt 1990 nach Deutschland und stellt erfolglos Asylantrag. Den Folgenatrag nimmt sie zurück und bekommt dann aus humanitären Gründe 1996 Aufenthaltsbefugnis. Nach zwei weiteren Jahren, 1998 erhält sie unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Zeiten des Asylverfahrens wurden auf die 8Jahre Wartezeit angerechnet). 1)Zählt die Zeit mit Aufenthaltsbefugnis als rechtmäßge Aufenthalt? Für Einbürgerung zum beispiel wird die Zeit angerechnet. bei erfolgreichem Asylantrag ist man ja seit Ankunft in Deutschland rechtmäßig im Land, auch wenn positiver Bescheid Jahre später ausgestellt wird. Bei mir war Asylantrag nicht erfolgreich und ich habe 6Jahre nach Ankunft Aufenthaltsbefugnis bekommen. 2)Falls Aufenthaltsbefugnis als rechtmäßger Aufenthalt gezählt wird, bei mir dann rückwirkend seit Ankunft in Deutschland? Ich muss bald mein Rentenantrag machen und ich habe Kindererziehungszeiten Formular vergessen, weil nicht gewusst. Vielen Dank für Ihre hilfe

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maja,

wir stimmen Wolfgang zu. Bitte füllen Sie den Vordruck V0800 aus und legen Nachweise (z.B. damalige Aufenthaltstitel)bei.

Asylbewerber können in der Regel vor Beendigung des Asylverfahrens keinen zukunftsoffenen Aufenthaltstitel erlangen. Die für die Dauer des Asylverfahrens erteilte Aufenthaltsgestattung nach § 55 Asylgesetz (AsylG) begründet für den Asylbewerber während des Verfahrens keinen gewöhnlichen Aufenthalt.

Eine Aufenthaltsbefugnis kann ein zukunftsoffener oder ein nicht zukunftsoffener Titel sein, maßgeblich ist hierbei die Rechtsgrundlage für die Erteilung des Titels. Eine Aufstellung hierüber können Sie dem Link entnehmen, den Wolfgang erwähnte.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maja,

Sie könnten sich bei der damals zuständigen Ausländerbehörde erkundigen, ob dort eventuell noch Unterlagen vorhanden sind.

Legen Sie die Nachweise, die Sie haben dem Antrag bei und vermerken, dass Ihnen keine weiteren Nachweise mehr vorliegen.

Dann wird der Rentenversicherungsträger Ihren Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 28.04.2020 | 21:13
Hallo Maja, Hinweise zum 'zukunftsoffenem‘ Aufenthaltstitel (und evtl. Folgewirkungen für die Rentenversicherung/die eigenen Versicherungszeiten/Anrechnung von Kindererziehung (KEZ/BÜZ)) finden Sie hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… > Ich muss bald mein Rentenantrag machen und ich habe Kindererziehungszeiten Formular vergessen, weil nicht gewusst. Vordruck V0800 einfach ausfüllen/Fragen beantworten (auch zum Aufenthaltstitel) ...besser: den Rentenantrag gleich in der nächsten Beratungsstelle aufnehmen lassen, da wird dann auch vorgeklärt, wie das mit Aufenthaltstitel/Anrechnung der KEZ/BÜZ ist, welche Unterlagen hierfür noch erforderlich sind und wo die ggf. beschafft werden können. Gruß w.
Majaam 29.04.2020 | 12:25
. Vielen Dank euch beiden. Wie genau weiß man, ob § 30 AuslG (zukunftsoffen) oder § 32a AuslG auf mich zutrifft? Ich hab nur einen Stempel im alten Pass. Viele andere Unterlagen fehlen mir, unter anderem der erste Reisepass mit dem ich in Deutschland angekommen bin. Werden bei der Bearbeitung meines Antrags weitere Unterlagen/ Nachweise vom Rentenversicherungsträger angefordert, falls notwendig?
Deutsche Rentenversicherung
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