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Experten-Antwort

Zulagenberechnung Mittelbar/Unmittelbar

von A.B.28.01.2013 | 11:37
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6 Antworten

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Ich bin Beamtin, mein Mann Angestellter, wir haben 2 Kinder (2005 und 2010 geboren). Ich habe auf die Datenübermittlung an die ZfA verzichtet und bin damit mittelbar berechtigt. Ich habe unsere Daten in den Förderrechner eingegeben und dabei festgestellt, dass der Rechner bei meinem Mann lediglich 154€, 185€ und 300€ abzieht. Muss nicht meine Zulage von 154 € auch noch abgezogen werden, um seinen Mindesteigenbeitrag zu ermitteln???

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.01.2013 | 16:01

Hallo A.B.,

bitte setzen Sie sich mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA) in Verbindung. Die ZfA wird die Anrechnung der Zulagen in Ihrem Einzelfall prüfen.

Experten-Antwortam 30.01.2013 | 09:02

Was Sie gelesen haben, war auch mal richtig. Allerdings hat der Gesetzgeber die bereits von „DarkKnight RV“ angesprochene Gesetzesänderung vollzogen. Demnach müssen nun auch mittelbar Berechtigte einen Mindestbeitrag zahlen. In Folge dessen ist Ihre Zulage nun auch bei Ihrem Vertrag und nicht mehr bei dem Ihres Mannes abzuziehen.

Experten-Antwortam 30.01.2013 | 12:11

Sie haben Recht. Ich habe mir mal die Vorschrift – in dem uns als Rentenversicherung doch etwas fremden Recht – im EStG angeschaut.

Bei der unmittelbar berechtigten Person müssten demnach wirklich beide Grundzulagen abgezogen werden. Warum der Förderrechner dies nicht berücksichtigt, bitte ich direkt mit dem Betreiber dieser Homepage zu klären. Auf der Startseite finden Sie unter „Kontakt“ die entsprechenden Ansprechpartner.

3 Antworten

DarkKnight RVam 29.01.2013 | 07:01
Hallo A. B., Ihre 154 Euro dürfen nur bei Ihnen abgezogen werden. Da Sie aber "schlauerweise" nur mittelbar berechtigt sind, müssen Sie eh nur den Mindesteigenbeitrag (60 Euro) zahlen. Bei Ihrem Mann wird dann seine eigene Zulage und die Zulagen für die Kinder in Abzug gebracht. @Experte: Was sind das hier neuerdings für Antworten??
A.B.am 29.01.2013 | 20:23
Danke für die Antwort. Ich meine jedoch mal irgendwo gelesen zu haben, dass dem unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten alle insgesamt dem Ehepaar zustehenden Zulagen vom Mindesteigenbeitrag abgezogen werden können???
A.B.am 30.01.2013 | 11:47
Dem muss ich erneut widersprechen. Ich hab mal etwas im Einkommensteuergesetz geblättert und folgendes gefunden: §86 EStG ...gehört der Ehegatte zum Personenkreis nach § 79 Satz 2 (Anm.: mittelbar), berechnet sich der Mindesteigenbeitrag des nach § 79 Satz 1 Begünstigten (Anm.: unmittelbar) unter Berücksichtigung der den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulagen.
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