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Zur Experten-Antwort springenHallo FinanzNeuling,
mit der Kapitalübertragung an den neuen Anbieter gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf diesen über, auch mit Wirkung für die Vergangenheit. Die Zulagenstelle (ZfA) nimmt nach Meldung der Kapitalübertragung durch den alten Anbieter an den neuen Anbieter keine Zulagenanträge mehr vom alten Anbieter an.
Oder anders gesagt: Mit dem bereits erfolgten Anbieterwechsel zum 01.01.2011 ist der neue Anbieter für alle Fragen des Vertrages der zuständige Anbieter. Das betrifft auch die Zulagen für das vergangene Jahr, in dem die Beiträge noch an den alten Anbieter geflossen sind. Der ZfA ist von den Anbietern der Wechsel anzuzeigen (Abmeldung vom alten und Zugang vom neuen Anbieter). Die ZfA zahlt dann die Zulagen an den neuen Anbieter, der durch den förderunschädlichen Wechsel das vorhandene Altersvorsorgevermögen bereits erhalten hat.
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