Hallo Rainer,
es ist durchaus normal, dass Sie sich einem Gutachter vorstellen sollen.
Dies bedeutet nicht, dass die Ärzte der Rentenversicherung die Diagnosen Ihrer behandelnden Ärzte anzweifeln. Der Gutachter soll vielmehr feststellen, zu welchen Leistungseinschränkungen die vorhandenen Diagnosen führen und welches Leistungsvermögen noch vorhanden ist, denn danach richtet sich, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung gewährt werden kann.