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Experten-Antwort

Zumutbarkeit Verweisungsberuf

von Bernd5528.03.2011 | 11:14
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, was versteht man unter objektiver und subjektiver Zumutbarkeit eines Verweisungsberufes? Ich bin 56 Jahre alt und soll mir jetzt eine Arbeit als Bürohelfer besorgen. In meinem Beruf als baustellenleitender Elektromonteur bin ich unter drei Stunden arbeitsfähig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd55,

für die objektive Zumutbarkeit ist Voraussetzung, dass die Tätigkeit, auf die ein Versicherter verwiesen wird, ihn weder körperlich noch geistig überfordert. Darüber hinaus muss sie seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn zur vollwertigen Ausübung der Verweisungstätigkeit eine Einarbeitungszeit von maximal drei Monaten benötigt wird.

Subjektive Verweisbarkeit bedeutet, dass ein Versicherter sich nur auf solche anderen Tätigkeiten verweisen lassen muss, mit deren Ausübung kein unzumutbarer sozialer Abstieg - wesentlich geringeres Ansehen - als im Zusammenhang mit der bisher verrichteten Tätigkeit verbunden ist.

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23 Antworten

Grashüpferam 28.03.2011 | 12:11
Hallo Bernd55 Aus Erfahrung kann ich berichten, daß es darauf ankommt, welche Tätigkeiten Dir zugemutet werden können, wie z.B. wechsel zwischen Gehen, Stehen,Sitzen, Tragen von Lasten, nicht überwiegend in Zwangshaltung o.ä. . Eskann auch sein, wenn bisher nur leichte Tätigkeit verrichtet werden durfte, daß lt. DRV nun mittelschwere Tätigkeiten verrichtet werden können. Möglich ist auch lt. DRV eine Verweisung auf Baustellentätigkeiten, Werkstatttätigkeiten oder Lagertätigkeiten, obwohl keine Sicherheitsschuhe getragen werden dürfen. Bei der DRV ist sehr viel möglich. Am besten ist die Kontaktaufnahme mit dem SoVD.
Grashüpferam 28.03.2011 | 12:28
Auch eine Verweisung an den örtlichen Sozialhilfeträger ist lt DRV und EXPERTEN möglich.
Grashüpferam 28.03.2011 | 12:39
So ist z. B. auch eine Verweisung auf die Tätigkeit als Hausmeiste bzw. Hauswart in großen Wohnanlagen möglich, obwohl die hierbei geforderten Vorkenntnisse als Elektriker, Schreiner/Tischler oder SHK nicht vorhanden sind und keine Sicherheitsschuhe getragen werden dürfen.
Bernd55am 28.03.2011 | 12:53
Klar kann die DRV alles zuweisen, aber darf sie das auch? Ich darf nur zeitweise stehen,gehen und sitzen,ein ständiger selbstbestimmter Wechsel der Haltung muß möglich sein, kann also so einen Beruf garnicht machen. Und ganz objektiv geht das auch garnicht, war bei der Arge, die haben mit dem Kopf geschüttelt, auf 56jährige Bürohelfer als Quereinsteiger warten alle Arbeitgeber!!! Könnte mich ja bei der DRV bewerben, aber die nehmen mich sicher auch nicht.
Grashüpferam 28.03.2011 | 13:02
Die DRV darf scheinbar alles. Die dürfen auch eine Antragabgabe/-annahme bei den A+B stellen ablehnen. Das mit der BA hat unser Papa auch schon durch.
Grashüpferam 28.03.2011 | 13:15
Die Entscheidungsbefugten Gremien entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen, sogut sie es können. Jetzt schau dir mal auf der HP der DRV die Profile der Personen an. Da wirst Du feststellen, daß die noch nie in derartigen Berufen gearbeitet haben. So können sie es eben nicht besser wissen. Das mit dem Gewissen ist so eine andere Sache.
Fritziam 28.03.2011 | 14:17
Hallo Sie haben von der DRV eine Aufstellung über ihr positives und negatives Leistungsvermögen Bekommen, jetzt gehen sie im Internet zur Seite Berufe.Net der AA, und da Recherchieren sie ob der Beruf Büro Helfer mit den Aussagen der DRV übereinstimmt z.b Können dürfen sie Lange Stehen, sitzen, schwer Tragen, und Nehmen da ihre Argumente für ihren Wiederspruch her sie sind vor dem 02.01.1961 geboren Dan haben sie ein Recht auf eine Berufsunfähigkeitsrente wen sie im erlernten Beruf oder darüber gearbeitet haben als Bauleiter dürften sie somit mindestens in die Riege der gehobenen Facharbeiter Berufe Fallen oder Wenigstens in die Riege der Facharbeiter ist Bürohelfer ein Facharbeiter Beruf? Sehen sie nein ist er nicht also widersprach und Klagen. Mit freundlichen Grüßen Fritzi PS. Ich hab einen dicken Hals, weil ich gerade die SOVD-Zeitung gelesen habe!!!!
Grashüpferam 28.03.2011 | 14:42
Auch auf den Internetseiten der DRV unter "Rechtliche Arbeitsanweisungen und Gesetzestexte - Rechtliche Arbeitsanweisungen -SGB 6 - Anl8 Gruppe I bis IX sind Informationen zu finden. Allerdings sind diese Informationen für eingeschränkte Personen nicht sehr hilfreich, sondern nur für 100% gesunde Personen geeignet.
Bernd55am 28.03.2011 | 16:01
Kenntnisse und Fähigkeiten wurden von der DRV nicht erfragt. Interessant, daß man nach Gutdünken verwiesen wird. Aber ich werde mich dagegen wehren.
...am 28.03.2011 | 16:07
Zitat von Fritzi anzeigenausblenden
Fritzi schrieb

Bürokaufmann geht ja noch,

Bürohelfer ist ja unterste Schublade- aber wenn man nicht sitzen kann, ist beides Öde.

Laut Gutachten darf ich nur zeitweise sitzen, das sind bei Vollzeit ca. 50 Minuten und wie verbringe ich den Rest der Zeit ?

Hallo

Ich mache mir Gedanken darüber das der Kollege ja noch bis 67 Arbeiten soll und zwar als Bürogehilfe, diesen Beruf gibt es gar nicht siehe Berufe. Net beim A. A.

Aber es gibt die Bürohilfskraft Schlussfolgerung die DRV ist nicht UP TO DATE!!

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Arbeit im Sitzen

Bildschirmarbeit (z. B. Daten eingeben, Lieferscheine und Rechnungen schreiben)

Arbeit in Büroräumen

Termin- und Zeitdruck (z. B. Schreib-, Kopier- und Sortierarbeiten schnell und zuverlässig ausführen

Also der Kollegen muss noch 12 Jahre Arbeiten unmöglich, was in diesem Land abgeht.

Bundeswehr Offiziere gehen mit spätestens 54 in ALTERS Rente und der ist erst mit circa 25 Jahren angefangen und topfit eine Frechheit.

Stehen und gehen geht auch nicht länger, das sind dann 150 Minuten- die DRV will daraus aber ,, vollschichtig" machen ?

Ich kauf mir einen Kniestuhl und versuche damit am Schreibtisch zu arbeiten (zu blöd, daß ich auch nicht Knien darf- Gonarthrose 3.Grades). Wären nicht meine Hüften auch lädiert, könnte ich prima im Lotussitz arbeiten. Bleibt nur noch liegen, aber in der Horizontalen fällt mir nur ein Beruf ein, und der steht (noch) nicht in den Verweisungsberufen der DRV.

[/quote]

Was machen Sie eigentlich zu Hause die restlichen 1290 Minuten am Tag, wenn Sie nur 150 Minuten sitzen, gehen und stehen können?

[/quote]

Wo steht denn Bauleiter ... Bernd gibt an "baustellenleitender Elektromonteur" gewesen zu sein, ich glaub das ist ein Unterschied. Nichts desto trotz, halte ich es für bedenklich (nicht ausgeschlossen) einen gelernten und berufserfahrenen Elektromonteur (eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung in dem Beruf setze ich jetzt mal voraus) auf einen Bürohelfer zu verweisen. Inwiefern die objektive Zumutbarkeit gegeben ist, hängt von Ihrem positiven und negativen Leistungsbild ab. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, dann müssen Sie das im Widerspruch bzw. später Klageverfahren abklären lassen. Ob Sie im Büro Arbeitschuhe tragen dürfen und müssen, klären Sie mal mit dem Grashüpfer ab, der kennt sich da scheinbar aus. ;-)
Fritziam 28.03.2011 | 16:40
Hallo Ich war auch Baustellen leitender Schlosser und das war für den Richter Bauleiter im Bereich Gewerk Schlosser/Metallbauer. Und somit ist Bernd 55 Baustellen leitender Elektromonteur Bauleiter, jetzt könnte aber ja auch noch einer kommen und fragen wie groß waren den die Baustellen und wie viel Leute hatten sie den unter sich, Dan würde ich sagen im 12 Stock alle bis zum 11 Stock und als Friedhofs Gärtner Tausende. Ne jetzt mal Spasssss beiseite man kann auch alles Zerreden der Richter wird`s schon klären. Mit freundlichen Grüßen Friz
Grashüpferam 28.03.2011 | 18:04
Hab eben nochmal in Papa´s Widerspruchsbescheid geblättert. Da steht u. a. : Folgende Arbeiten können noch verrichtet werden: .....Tätigkeiten zwischen Gehen, Stehen und Sitzen,....nicht überwiegend in Zwangshaltungen.... Papa wurde auch auf den Beruf Bürokaufmann verwiesen. Wie soll man da als Bürokaufmann noch etwas gebacken kriegen oder kann man sich ein Minibüro vor den Bauch binden. Weitere Frage bezüglich Gehen: Wieviel Auslauf steht den Betroffenen zum Gehen zu.
Bernd55am 28.03.2011 | 20:59
Bürokaufmann geht ja noch, Bürohelfer ist ja unterste Schublade- aber wenn man nicht sitzen kann, ist beides Öde. Laut Gutachten darf ich nur zeitweise sitzen, das sind bei Vollzeit ca. 50 Minuten und wie verbringe ich den Rest der Zeit ? Stehen und gehen geht auch nicht länger, das sind dann 150 Minuten- die DRV will daraus aber ,, vollschichtig" machen ? Ich kauf mir einen Kniestuhl und versuche damit am Schreibtisch zu arbeiten (zu blöd, daß ich auch nicht Knien darf- Gonarthrose 3.Grades). Wären nicht meine Hüften auch lädiert, könnte ich prima im Lotussitz arbeiten. Bleibt nur noch liegen, aber in der Horizontalen fällt mir nur ein Beruf ein, und der steht (noch) nicht in den Verweisungsberufen der DRV.
Fritziam 29.03.2011 | 08:26
Hallo Jetzt mal Butter bei die Fische FAKT IST KOMMEN SIE NICHT MIT WIDERSPRUCH ODER KLAGE DURCH BEDEUTET DAS HATZ 4, in einem Land in dem Selbst bei Größeren Firmen wie VW keiner mehr mit 55 am Band steht siehe letzte Woche Panorama und in Bayern alle Älteren beim Land verrentet werden gibt es DEFINITIV ZU HARTZ 4 KEINE ALTERNATIVE. Mit freundlichen Grüßen Fritzi PS: Vielleicht sollten wir mal über unser Wahlverhalten nachdenken.
Fritziam 29.03.2011 | 10:42
Bürokaufmann geht ja noch, Bürohelfer ist ja unterste Schublade- aber wenn man nicht sitzen kann, ist beides Öde. Laut Gutachten darf ich nur zeitweise sitzen, das sind bei Vollzeit ca. 50 Minuten und wie verbringe ich den Rest der Zeit ? Hallo Ich mache mir Gedanken darüber das der Kollege ja noch bis 67 Arbeiten soll und zwar als Bürogehilfe, diesen Beruf gibt es gar nicht siehe Berufe. Net beim A. A. Aber es gibt die Bürohilfskraft Schlussfolgerung die DRV ist nicht UP TO DATE!! Arbeitsbedingungen im Einzelnen Arbeit im Sitzen Bildschirmarbeit (z. B. Daten eingeben, Lieferscheine und Rechnungen schreiben) Arbeit in Büroräumen Termin- und Zeitdruck (z. B. Schreib-, Kopier- und Sortierarbeiten schnell und zuverlässig ausführen Also der Kollegen muss noch 12 Jahre Arbeiten unmöglich, was in diesem Land abgeht. Bundeswehr Offiziere gehen mit spätestens 54 in ALTERS Rente und der ist erst mit circa 25 Jahren angefangen und topfit eine Frechheit. Stehen und gehen geht auch nicht länger, das sind dann 150 Minuten- die DRV will daraus aber ,, vollschichtig" machen ? Ich kauf mir einen Kniestuhl und versuche damit am Schreibtisch zu arbeiten (zu blöd, daß ich auch nicht Knien darf- Gonarthrose 3.Grades). Wären nicht meine Hüften auch lädiert, könnte ich prima im Lotussitz arbeiten. Bleibt nur noch liegen, aber in der Horizontalen fällt mir nur ein Beruf ein, und der steht (noch) nicht in den Verweisungsberufen der DRV.
Was machen Sie eigentlich zu Hause die restlichen 1290 Minuten am Tag, wenn Sie nur 150 Minuten sitzen, gehen und stehen können?
Grashüpferam 29.03.2011 | 12:35
Hallo Bernd55 Wurde Dein Antrag auf EM-Rente etwa auch in ein "Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen" umgedeutet? Das wird bei der DRV gerne gemacht, dann ist die Ablehnung einfacher und das Verfahren dauert länger.
Grashüpferam 29.03.2011 | 12:53
Zitat der DRV" "... im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen, und nicht überwiegend in Zwangshaltungen" Wie ist dieses zu verstehen? Muß bei Unterbrechung der Arbeit und bei jedem Verlassen des Arbeitsplatzes abgestempelt werden??
Grashüpferam 29.03.2011 | 13:23
Zitat der DRV" "... im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen, und nicht überwiegend in Zwangshaltungen" Wie ist dieses zu verstehen? Muß bei Unterbrechung der Arbeit und bei jedem Verlassen des Arbeitsplatzes abgestempelt werden?? Zählen die Unterbrechungen mit zur Vollschichtigen Tätigkeit??? Wie ist dieses Arbeitsrechtlich zu deuten???
B´sonam 29.03.2011 | 16:15
Mit Verlaub, ich lese hier jetzt schon einige Zeit mit und mitunter kann ich mir ein kopfschütteln leider nicht verkneifen. Wissen sie eigentlich wieviel Unwahres bzw. in sich Unlogisches allein in zitierter Aussage steckt ? Fakt 1 ) Die DRV kann nicht "einfach so" einen Antrag auf EM-Rente in einen Altersrentenanmtrag wegen Schwerbehinderung "umdeuten". Fakt 2 ) Ein EM-Verfahren dauert deutlich länger als ein ALtersrentenverfahren, wozu also eine "Umdeutun g" ?!?!?! Fakt 3 ) "Das wird bei der DRV gerne gemacht" gibts so nicht, die DRV hat sich an geltendes Recht zu halten. Fakt 4 ) Einfacher abzulehnen ist ohne Zweifel nicht die Altersrente wegen schwerbehinderung (da gibts nichts abzulehnen, außer es liegt eben keine schwerbehinderung vor.....) sondern die einzig und allein auf "Gutachtermeinung" basierende EM-Rente.
Grashüpferam 29.03.2011 | 17:06
"B´son"] "Grashüpfer"] Hallo Bernd55 Wurde Dein Antrag auf EM-Rente etwa auch in ein "Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen" umgedeutet? Das wird bei der DRV gerne gemacht, dann ist die Ablehnung einfacher und das Verfahren dauert länger.
Mit Verlaub, ich lese hier jetzt schon einige Zeit mit und mitunter kann ich mir ein kopfschütteln leider nicht verkneifen. Wissen sie eigentlich wieviel Unwahres bzw. in sich Unlogisches allein in zitierter Aussage steckt ? Fakt 1 ) Die DRV kann nicht "einfach so" einen Antrag auf EM-Rente in einen Altersrentenanmtrag wegen Schwerbehinderung "umdeuten". Aber sie tut es. Fakt 2 ) Ein EM-Verfahren dauert deutlich länger als ein ALtersrentenverfahren, wozu also eine "Umdeutun g" ?!?!?! Das frage ich mich auch. Fakt 3 ) "Das wird bei der DRV gerne gemacht" gibts so nicht, die DRV hat sich an geltendes Recht zu halten. Aber warum wird es dann so gemacht? Fakt 4 ) Einfacher abzulehnen ist ohne Zweifel nicht die Altersrente wegen schwerbehinderung (da gibts nichts abzulehnen, außer es liegt eben keine schwerbehinderung vor.....) Eben deshalb ist es sehr einfach. sondern die einzig und allein auf "Gutachtermeinung" basierende EM-Rente. Was ist aber, wenn das Gutachten nicht vollständig ist und eine Gutachtermeinung nicht ansatzweise begründet und belegt ist
Grashüpferam 29.03.2011 | 17:09
Können die Äusserungen eines Widerspruchsausschusses nicht erklärt werden oder weshalb wird hier ausgewichen?
Grashüpferam 29.03.2011 | 17:19
Kopfschütteln über Äußerungen seitens der DRV soll schon von anderen Personen und auch von Mitarbeitern von Behörden gekommen sein.
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