Hallo Franky52,
da bei Ihnen bereits volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, ist die neue Erkrankung für die laufende Rente unerheblich.
Relevant könnte die neue Erkrankung allerdings werden, wenn die befristete Rente ausläuft und Sie einen Weitergewährungsantrag stellen. Bei der Prüfung, ob bei Ihnen weiterhin volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, werden sowohl die bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen als auch die neue Erkrankung gewürdigt.
Wenn Reha-Maßnahmen aussichtsreich erscheinen, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen, werden diese Maßnahmen im Übrigen immer vorrangig vor Rentenleistungen erbracht.