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Experten-Antwort

Zur Zeit beziehe ich volle befristete EMR diese wurde mir gegeben aus gesundheitlichen Gründen, jetzt kommt noch eine weitere Erkrankung dazu, wie vereinbartsich das?

von Franky5207.06.2019 | 19:24
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7 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit Sep. 2016 eine volle befristete EMR aus gesundheitlichen Gründen bzw. aus medizinischen Gründen, wegen meiner Erkrankung. Da mein Restleistungsvermögen unter 3 Std. tägl. liegt. Bei dieser Erkrankung kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben, das haben mir die behandelnden Ärzte attestiert, sowie auch die Ärzte der Reha-Einrichtung im Reha-Entlassungsberich. Darum beziehe ich seit Sep. 16 diese EMR. Nun jetzt ist eine neue Erkrankung dazugekommen, diese hat mit der ersten nichts zutun. Auch hier Attestierten mir die Ärzte das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben darf.Wie vereinbart sich das nun mit der schon erhaltenen EMR, wird diese dann mit hinzugerechnet, oder wie soll das gehen? Oder wird das jetzt alles in ein Topf gesteckt? Weiß ja nicht ob ich da nochmals zur Reha muss, das diese auch von den Reha-Ärzten erst begutachtet wird, und dann die RV dann reagiert. Gruß Franky

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franky52,

da bei Ihnen bereits volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, ist die neue Erkrankung für die laufende Rente unerheblich.

Relevant könnte die neue Erkrankung allerdings werden, wenn die befristete Rente ausläuft und Sie einen Weitergewährungsantrag stellen. Bei der Prüfung, ob bei Ihnen weiterhin volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, werden sowohl die bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen als auch die neue Erkrankung gewürdigt.

Wenn Reha-Maßnahmen aussichtsreich erscheinen, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen, werden diese Maßnahmen im Übrigen immer vorrangig vor Rentenleistungen erbracht.

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6 Antworten

W°lfgangam 07.06.2019 | 19:47
Hallo Franky52, mir der schon laufenden EM-Rente hat die neue Erkrankung erst mal nichts zu tun - einen Bonus für neue Einschränkungen gibt es nicht ...volle EM-Rente ist volle EM-Rente. Beim nächsten Weiterzahlungsantrag/Vordruck R120: *) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… wird die Frage gestellt, ob sich Krankheitsmerkmale verändert haben (Ziff. 3.7), da tragen Sie das dann ein ...der soz-med. Dienst der DRV prüft neu und ggf. gibt es dann eine unbefristete EM-Rente bis zur Regelaltersgrenze. Wann läuft die jetzige/befristete Rente aus? Wenigstens ½ Jahr vorher sollten Sie den Weiterzahlungsantrag stellen. *) kann auch vor Ort in der nächsten Beratungsstelle ruckzuck ohne Termin ausgefüllt werden. Gruß w.
Ulliam 08.06.2019 | 17:08
Denkst du es gibt sowas wie einen Anspruch auf doppelte Erwerbsminderungsrente, wenn man zwei Erkrankungen hat???? Nein... Leider nicht. Volle Erwerbsminderungsrente ist der Höchstanspruch
Bestands EMRam 08.06.2019 | 19:44
Leider gibt es aber unterschiedliche Zurechnungszeiten und so gesehen kommt der Beitragsverfasser noch gut davon da er immerhin mehr Jahre angerechnet bekommt als vor Juli 2014 Erkrankte. Er könnte sich aber auch benachteiligt vorkommen da in 2019 Erkrankte sogar noch mehr Zurechnungszeit bekommen.
Valzuunam 11.06.2019 | 08:51
Entweder ist man (wie Sue) ab einem bestimmten Zeitpunkt erwerbsminderung - oder auch nicht. Wieviele und welche Krankheiten dazu führen ist egal. Genauso ist es auch egal ob welche dazukommen oder wegfallen (falls sie weiter erwerbsgemindert sind). Ein neue Berechnung gibt es nicht (da da sich der Beginn der Erwerbsminderung ja nicht verschieben kann). Eventuell könnte natürlich jetzt eine unbefristete Rente (in gleicher Höhe) in Frage können.
Franky52am 11.06.2019 | 16:52
Also wäre es ratsam, jetzt bei dem Weiterbewilligungsantrag für die volle EMR erst garnicht die neuen Erkrankungen, die jetzt dazu gekommen sind, anzugeben. Nur diese Erkrankung weiterhin durch ärztliche Atteste bzw. Befundberichte angeben, wofür ich die EMR erhalten habe, oder??? Gruß Franky52
Cosimaam 11.06.2019 | 17:46
Na, doch, natürlich angeben. Sonst machen Sie sich u. U. mehr Arbeit als nötig! Stellen Sie sich vor, die Verlängerung wird nicht gewährt. Dann fangen Sie an, im Widerspruch die neuen Erkrankungen aus dem Ärmel zu ziehen. Und die RV sagt dann zurecht, woher sollten wir das wissen?! Auch wenn man es nicht verallgemeinern kann, mehr Krankheit=höhere Chancen. Legen Sie in Ihrem Interesse der RV alle Karten auf den Tisch!
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