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Experten-Antwort

Zurechnung/ Anrechnungszeit bei noch nicht Entschieder Erwerbsminderungsrente

von Pit02.01.2025 | 10:05
255 Ansichten
9 Antworten

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Hallo in die Runde, ich hab mal eine Frage zu Anrechnungszeit/ Zurechnungszeit der Rente. Ich bin jetzt wohl oder übel nach einen Arbeitsunfall alle Station durchlaufen. Nach der Aussteuerung und nach Alg1 immer noch die offene Frage der Eu Rente. Eine MdE von der BG bekam ich und läuft auch. Eu Rente hatten wir 2022 beantragt und wurde Abgelehnt. Wir haben dann Einspruch erhoben. Anfang 2024 kam dann die Aufopferung vom Gericht ein Gerichtgutachten zu erstellen. Was aber erst Ende des Jahres Stattfand 11/2024. Bis dato bin ich weiterhin hin krankgeschrieben und hatte noch 2 Operationen . Aber im Prinzip hängt ich seit März 2024 in der Luft und bekomme keinerlei Leistungen mehr bis auf die Bg Rente. Jetzt frage ich mich ob bis zur Entscheidungsfindung ich wenigsten noch die Anrechnungszeit bekomme für die Rente. Egal ob es jetzt Positiv oder Negativ ausgeht. Krankgeschrieben wird man ja nicht ohne Grund und wenn man die ganze Zeit nicht Weitervermittelt werden kann sind einem doch die Hände gebunden? Das Recht auf andere Sozialleistungen besteht im Übrigen nicht da verheiratet. Krankenversichert bin in ich im Prinzip seit März 2024 über den Ehepartner. Man macht sich halt so seine Gedanken es geht ja auch um später.. Würde mich über eine Antwort freuen. Gruß Pit

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit,

ob eine Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit nach der Aussteuerung und dem Wegfall von ALG 1 angerechnet werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und muss vom Rentenversicherungsträger in Ihrem konkreten Einzelfall geprüft werden. Maßgeblich ist neben dem Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung u. a., ob ein sogenannter Berufsschutz vorliegt. Für diesen gilt eine maximale Dauer von 3 Jahren. Näheres finden Sie hier:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/p_0058/gra_sgb006_p_0058_abs1_s1_nr1.html

Wenn keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Krankenversicherungsrechts vorliegt, kann die Zeit ggf. als „Überbrückungstatbestand“ angerechnet werden.

Eine Bewilligung der Rente wegen Erwerbminderung im Widerspruchs-/Klageverfahren steht der Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht entgegen. 

Eine Zurechnungszeit erhalten Sie jedoch nur bei Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Diese ist abhängig von Ihrem Alter und dem Rentenbeginn.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Einfacham 02.01.2025 | 10:44
Sollte Ihnen die Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, dann wird dort von der DRV auch das sogenannte Leistungsfall-Datum festgesetzt (das bei Ihnen dann wahrscheinlich recht weit in der Vegangenheit liegen könnte). Auch die Dauer der Zurechnungszeit richtet sich an diesem Leistungsfalldatum aus. Alle Beiträge (sowie Wartezeite-Berechnung und sonstigen Sachverhalte), die VOR diesem Datum liegen, gehen in die Berechnung der EM-Rentenhöhe mit ein, alles was DANACH liegt, geht NICHT mit ein. Das spielt dann ggf. erst beim Wechsel in eine Altersrente eine Rolle.
Ingeam 02.01.2025 | 10:53
Hallo Pit Ich würde jetzt erstmal abwarten was der Gutachter reinschreibt, wenn er reinschreibt das du Arbeitsunfähig bist, wo du den Renten Antrag gestellt hast, dann hast du auch deine Rentenrechtliche Zeiten erfüllt Es heißt ja 5 Jahre eingezahlt in die Rentenversicherung bevor man die Erwerbsminderungsrente beantragt. Ein Problem hättest du wenn die rentenversicherung auf den Gutachter nicht eingeht und noch ein weiteres Gutachten haben möchte So erging es mir Wünsche dir viel Glück
Pitam 02.01.2025 | 11:04
Zitat von Einfach anzeigenausblenden
Hallo Einfach, ja das hab ich auch so verstanden und jetzt mach ich mir aber sorgen wenn es nicht bewilligt aus was für gründen auch immer. Aber durch Operation und da der Gesundheitsverlauf so langwierige war und noch ist so lange gedauert hat. Könnte ja sein das das SG sagt keine EU. Aber was ist mit dem Zeitraum wo man in der Luft hängt und nichts machen konnte? Krankgeschrieben!!! Fällt dann auch die Zurechnungszeit weg? Ich kann ja auch nichts dafür das man für alles so lange braucht um Klarheit zu bekomme. Man bedenke nur trotz Einspruch und bis überhaupt das Gutachten Stattfand hat es auch nochmal 1 1/2 Jahre gedauert. Man wird ja doppelt bestraft jetzt und in der Zukunft da dann eine große Lücke auftaucht bei den Renteneinzahlung . Die BG Rente wird nicht alles Wegbügeln können und mir fehlt es doch dann im Alter. Das wären bis dato jetzt bestimmt 4 Punkte die dann Fehlen. Wär weiß bis wann man überhaupt eine entscheid kommt. Das dauert bestimmt auch nochmal… Gutachten war Ende November.. vielleicht Mai 25 oder so man hört ja nichts. Des wegen meine Fragen ist es egal wie es entschieden wird so lange man Arbeitsunfähig ist zählt das dann doch als Zurechnungszeitraum. Müsste ja das Arbeitsamt könnte mich nicht vermitteln und LTA wurde fallen gelassen. Vielen Dank für deine Antwort Gruß Pit
Ingeam 02.01.2025 | 12:01
Zitat von Pit anzeigenausblenden
Lieber Pit Wie gesagt so geht es mir auch, ich Klage schon 2 Jahre vorm SG.... War auch dieses Jahr bei zwei Gutachter und immer ist es noch nicht durch, obwohl beide gutachter unter 3 Stunden ins Gutachten reingeschrieben haben Du bekommst von der Rentenversicherung Post wenn die rentenversicherung szeiten nicht mehr erfüllt sind oder du rufst dort selber an Alles Gute
Lilaam 02.01.2025 | 21:20
Zitat von Pit anzeigenausblenden
Die sog. Zurechnungszeiten gibt es nur, wenn die EM-Rente genehmigt wird. Bis 03/24 haben Sie ja noch Leistungen erhalten. Auch aus Krankengeld und ALG1 werden Punkte gebildet. Klar ist jedoch, dass Sie bei Ablehnung der Rente und evtl. anhaltender Arbeitsunfähigkeit keine Punkte mehr sammeln können. Das ist leider so.
Pitam 02.01.2025 | 22:30
Zitat von Lila anzeigenausblenden
Hallo Lila, aber das wäre doch nicht richtig. Was kann ich den dafür das man nochmal Operiert wurde und die Behörden einfach trödeln. Das Gutachten wurde schon 10/2023 in Auftrag gegeben. Da war ich noch voll in der Behandlung und im November war das Gutachten und noch eine Operation. Da muss doch darauf eingegangen werden. Hab mir den Arbeitsunfall und die Komplikationen leider nicht ausgesucht. Nun gut dann warte ich mal ab. Aber ich hab mittlerweile jeden Glauben verloren wenn man denkt es wird nicht schlimmer top es noch. Im Prinzip hab ich nur die kleine BG Rente. Hatte gehofft das es man wenigstens die Anrechnungszeit bekommt bis zu Klärung. Was auch immer danach dann passiert. Aber sowas hab ich mir schon gedacht. Vielen Dank für die Antworten.
Pitam 02.01.2025 | 23:29
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Was meinen sie den mit Berufsschutz? Wäre das im Falle eines Arbeitsunfall? Und was heißt Wenn keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Krankenversicherungsrechts vorliegt? Vielen Dank für die Antwort Gruß Pit
Lesen, verstehen und danach handeln.am 03.01.2025 | 10:15
Lesen Die den letzten Satz des Experten und handeln Sie danach. Hier werden Sie keine für Sie ausreichende Antwort erhalten.
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