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Zurechnungszeit

von Roswitha25.05.2007 | 16:38
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Meine Frage: Ich beziehe seit 1985 die volle EU-Rente mit 30 J. ((Erwerbsunfähigkeitsrente)Die Rentenhöhe wurde bis zum 55.Lebensjahr als "Zurechnungszeit "berechnet, bis 2010.Das sind 38,25 Versicherungsjahre. Wie wird meine EU-Rente ab 2010 berechnet bis zum 67.Lebensjahr? Gibt es durch die erneute Zurechnungszeit von 12 Jahren eine neue Rentenberechnung und Erhöhung? Vielen Dank für eine Antwort. Roswitha

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Roswitha,

eine EU-Rente auf Dauer wird längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.

Neben den Beitragszeiten erhalten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit noch den Bonus der sogenannten Zurechnungszeit, der ebenso im Versicherungsverlauf erscheint. Die Berechnung dieser Zurechnungszeit, die bei Ihnen bis 2010 reicht, erfolgt einmalig zum Rentenbeginn. Danach wird sie nicht aufgestockt oder neu berechnet.

5 Antworten

bekissam 25.05.2007 | 18:26
Eine solche gesetzliche Bestimmung gibt es nicht. Bei Beginn der (Regel-)Altersrente wird lediglich geprüft, ob sich ein höherer Rentenbetrag ergibt. Damit ist in der großen Mehrzahl der Fälle nicht mehr zu rechnen. Sie sollten sich also darauf einrichten, dass Ihre Rente außer den mageren Rentenerhöhungen keine Verbesserung mehr erfahren wird.
lotscheram 26.05.2007 | 00:00
Hallo Roswitha, offensichtlich liegt bei Ihnen ein Missverständnis vor. In Ihrem Rentenbescheid müsste ausgesagt sein, dass die EU Rente längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt wird, wenn keine andere Befristung festgelegt wurde. Das von Ihnen genannte 55. Lebensjahr hat auf die Dauer der Gewährung der Rente keinen Einfluss. Damit EU-BU Renten bei einem Beginn vor dem 55. Lebensjahr nicht zwangsläufig eine nur geringe Rente zur Folge haben, werden Zurechnungszeiten mit berücksichtigt. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Monate Zurechnungszeit wird ermittelt aus der Differenz ab Monat Rentenbeginn bis zum Vormonat der Vollendung des 55. Lebensjahres. In einem anderen Berechnungsabschnitt wird ein Durchschnitt als Monatswert ermittelt, der sich nach SGB VI "Gesamtleistungswert" nennt. Die ermittelten Monate Zurechnungszeit werden dann mit diesem Wert multipliziert und den Berechnungsgrößen aus dem Berufsleben zugeschlagen, wodurch sich die Rente erhöht. Die Laufzeit der eigentlichen Rente wird davon nicht berührt. Wenn Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer anderen Rente ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorliegen ist eine Wandlung zwar möglich, bringt aber nichts, wie User "bekiss" schon ausführte. Auch aus meiner Sicht die EU-Rente so lange in Anspruch nehmen, bis der Gesetzgeber zur Wandlung auffordert, 65. Lebensjahr oder später.
bekissam 26.05.2007 | 15:16
Nur mit dem kleinen Fehler, dass es damals noch gar keine Gesamtleistungsbewertung gab weil die Rente noch nach dem Recht der "Reichsversicherungsordnung" berechnet worden ist. ... seit 1985 EU-Rente ...
lotscheram 26.05.2007 | 16:18
Hallo bekiss, ja, ist mir bewußt, deswegen habe ich ja geschrieben "der sich nach SGB VI -Gesamtleistungswert- nennt". Ein SGB VI gab es da auch noch nicht. Weil ich den Ausdruck nach damaligem Recht nicht kenne, habe ich versucht mit Bezug auf jetziges Recht und SGB VI eine Vergleichbarkeit herzustellen.
Roswithaam 28.05.2007 | 21:08
Hallo bekiss und lotscher, vielen Dank für Eure Bemühungen, mir meine Frage zur Zurechnungszeit zu beantworten. Habe nun selbst über das Internet erfahren, dass es einen Paragrafen dazu gibt.Zwischen dem 55.und 60.Lebensjahr wird mir von den 5 Jahren Zurechnungszeit noch ein Drittel gutgeschrieben und führt zu einer Rentenerhöhung.Das neue EU-Recht wird immer bis zum 60.Lebensjahr hochgerechnet. Viele Grüße Roswitha
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