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Experten-Antwort

Zurechnungszeit für Inanspruchnahme Pflegezeit

von Jürgen22.09.2022 | 15:21
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich nehme vom 01.08.2022-31.01.2023 Pflegezeit nach Pflegegesetz §3 für die Pflege meiner Lebensgefährtin (Pflegestufe 3) in Anspruch. Für diese Zeit zahlt mir die Pflegekasse meiner Lebensgefährtin Rentenbeiträge. Von der Deutschen Rentenversicherung erhielt ich nun die Rentenauskunft, das für diesen Pflegezeitraum eine Zurechnungszeit von 5 Monaten anstelle der 6 Monate angerechnet wird (19.09.2022-17.01.2023). Könnten Sie mir bitte diese verkürzte Anrechnung der Zurechnungszeit erläutern? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

die Zurechnungszeit hat nichts mir Ihrer Pflegezeit zu tun. Sie wird bei einer Rentenauskunft für eine Erwerbsminderungsrente fiktiv angezeigt.

Die Meldung Ihrer Pflegezeit in das Versicherungskonto steht gegebenenfalls noch aus, so dass diese noch nicht angezeigt werden konnte.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

verwirrtam 22.09.2022 | 15:33
Eine Zurechnungszeit und Beitragszeiten für Pflege sind 2 Paar Schuhe und damit zeitlich völlig unabhängig voneinander. Handelt es sich um eine Auskunft für eine Erwerbsminderungsrente? Und werden Sie im Februar zufälligerweise 66 Jahre alt?
Jürgenam 24.09.2022 | 12:00
Hallo, es handelt sich tatsächlich um meine Regelaltersrente. Ich werde im Februar 2023 66 Jahre alt. Viele Grüße Jürgen
KSCam 24.09.2022 | 12:36
Bei der Regelaltersrente gibts doch gar keine Zurechnungszeit. Die Pflegezeit bis zum 31.01.23 sollte im Rentenbescheid dann eine ganz normale Pflichtbeitragszeit sein. Was soll die Frage mit der Zurechnungszeit, das erschließt sich mir nicht? Tipp: wenn die Pflege übers Regelalter hinaus ausgeübt wird, könnten Sie ab dann eine 99% Teilrente beziehen - das bewirkt dass die Pflegekasse die Beiträge weiter bezahlen muss, was dann Ihre Altersrente von Jahr zu Jahr steigen lässt.
KSC Ergänzungam 24.09.2022 | 12:39
Die Zurechnungszeit würden Sie nur bekommen wenn Sie noch vor der RegelAR eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen würden - ist aber rein zeitlich gesehen doch relativ unwahrscheinlich. Da haben Sie was durcheinander gebracht.
Jürgenam 28.09.2022 | 14:55
Hallo KSC, vielen Dank für den wichtigen Hinweis. Er wurde mir heute von der Pflegekasse so auch bestätigt. Über die Flexirente werden bei Rentenverzicht von 1% über eine Teilrente weiterhin Pflegebeiträge von der Pflegekasse gezahlt und die so erhöhte Rente jeweils zu 01.07. des Jahres ausgezahlt. Die Vollrente wäre dann auf eine Teilrente umzustellen. Viele Grüße Jürgen
Jürgenam 28.09.2022 | 14:55
Hallo KSC, vielen Dank für den wichtigen Hinweis. Er wurde mir heute von der Pflegekasse so auch bestätigt. Über die Flexirente werden bei Rentenverzicht von 1% über eine Teilrente weiterhin Pflegebeiträge von der Pflegekasse gezahlt und die so erhöhte Rente jeweils zu 01.07. des Jahres ausgezahlt. Die Vollrente wäre dann auf eine Teilrente umzustellen. Viele Grüße Jürgen
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