Hierzu gibt es derzeit nur einen Referentenentwurf. Dieser sieht vor, dass der maximale Anrechnungsumfang der Zurechnungszeit ab einem Rentenbeginn im Jahr 2013 stufenweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr verlängert wird. Die Berechnung laufender Renten wird diesbezüglich nicht angepasst.