Hallo Waldi,
dem Beitrag von „KSC“ wird zugestimmt. Nach § 75 Abs. 2 SGB VI werden für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Entgeltpunkte nicht ermittelt.