Da Ihre Ausbildung noch nicht länger als 6 Jahre zurückliegt und Sie in den letzten 2 Jahren 1 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben, würden Sie auch heute schon die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen.
Die Berechnung ist im Groben so, wie sie Earnie beschrieben hat.