Hallo Frage,
die Übernahme der Kosten für eine stufenweise Wiedereingliederung durch den Rentenversicherungsträger ist hier leider ausgeschlossen. Diese käme nur in Betracht, wenn bereits die medizinische Rehabilitation auf Kosten des Rentenversicherungsträgers durchgeführt worden wäre und die Rehabilitationseinrichtung eine stufenweise Wiedereingliederung bereits während der Leistung angeregt hätte.
Hinsichtlich weiterer Möglichkeiten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wäre noch folgendes anzumerken:
Soweit Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, so ist eine Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung ausgeschlossen, da Sie nicht mehr dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Sollten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, so könnten - sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllten und Ihr bisheriger Arbeitsplatz damit erhalten werden kann bzw. ein konkreter neuer Arbeitsplatz bereits in Aussicht steht - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung in Betracht kommen. Im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben könnte beispielsweise ein Eingliederungszuschuss an den neuen potentiellen Arbeitgeber gewährt werden.