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Zurückzahlen des Anteils zur Rentenversicherung beim definitiven Verlassen von Deutschland

von maymouna19.05.2008 | 18:19
3431 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich werde bald Deutschland definitiv verlassen. Könnte der Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, der von meinem Gehalt in den letzten Jahren abgezogen würde, in diesem Fall zurückgezahlt werden? Wenn ja, an welche Organization soll ich mich wenden? Welche Dokumente muss ich dort abgeben? Danke für Ihre Hinweise!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Staates sind, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, ist eine Beitragserstattung grundsätzlich möglich. Dazu müssen Sie Deutschland verlassen haben und dürfen 2 Jahre nicht mehr versicherungspflichtig gewesen sein.

Der Antrag ist zu gegebener Zeit an die Deutsche Rentenversicherung zu senden, das kann auch über die deutsche Botschaft des Staates, in dem Sie leben erfolgen.

Solange Sie noch in D leben, könnten Sie das notwendige bereits erledigen (Versicherungskonto klären, Erstattungsformular besorgen).

Das können Sie bei jeder Beratungsstelle der DRV vorbereiten.

Beim Antrag brauchen Sie zudem die Abmeldebestätigung aus Deutschland und eine Lebensbescheinigung aus dem neuen Wohnsitzland.

PS: wenn Sie mehr als 5 Jahre Rentenbeiträge in D haben, wäre die Regelaltersrente, die Sie später lebenslänglich erhalten können, eine überlegenswerte Alternative zur Beitragserstattung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

und welche Frage soll ich beantworten?

Moderation · 3Ihre Vorsorge

als Tunesier, der in Marocko lebt ist die Beitragserstattung möglich.

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, Deutschland verlassen haben und seit 2 Jahren nicht mehr versicherungspflichtig.

Bsp 1: Sie arbeiten in D bis zum 31.05.2008 und verlassen D am 01.06.2008.

Die Erstattung ist erst ab Juni 2010 möglich.

Bsp 2: Sie haben bereits im März 2006 Ihren letzten Pflichtbeitrag in D und waren die letzten beiden Jahre nicht pflichtverichert und verlassen D heute.

In diesem Fall ist der Antrag auf Erstattung sofort nach der Anmeldung in Marocko möglich.

Weiteres erfahren Sie, wenn Sie in google unter den Stichworten: Beitragserstattung, Rente, Tunesien nachschauen.

3 Antworten

maymounaam 19.05.2008 | 19:06
>>Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Ich habe die tunesische Staatangehörigkeit, werde aber in Marokko leben nachdem ich Deutschland verlassen habe. >> Dazu müssen Sie Deutschland verlassen haben und dürfen 2 Jahre nicht mehr versicherungspflichtig gewesen sein. Bedeutet es daß ich den Antrag erst machen kann wenn ich schon 2 Jahren außerhalb Deutschland gelebt habe? >>wenn Sie mehr als 5 Jahre Rentenbeiträge in D haben Nein ich habe in Deutschland insgesamt 3 Jahren Rentenbeiträge. Ist die Beitragerstattung doch die bessere Alternative?
MOKANIS PAVLOSam 19.05.2008 | 19:29
BITTE UM ANTWORT
Schiko.am 19.05.2008 | 21:31
Wenn sie nicht beiträge für 60 monate erbracht haben ist die erstattung der eigenen beiträge nach ablauf von zwei jahren möglich. MfG.
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