Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Staates sind, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, ist eine Beitragserstattung grundsätzlich möglich. Dazu müssen Sie Deutschland verlassen haben und dürfen 2 Jahre nicht mehr versicherungspflichtig gewesen sein.
Der Antrag ist zu gegebener Zeit an die Deutsche Rentenversicherung zu senden, das kann auch über die deutsche Botschaft des Staates, in dem Sie leben erfolgen.
Solange Sie noch in D leben, könnten Sie das notwendige bereits erledigen (Versicherungskonto klären, Erstattungsformular besorgen).
Das können Sie bei jeder Beratungsstelle der DRV vorbereiten.
Beim Antrag brauchen Sie zudem die Abmeldebestätigung aus Deutschland und eine Lebensbescheinigung aus dem neuen Wohnsitzland.
PS: wenn Sie mehr als 5 Jahre Rentenbeiträge in D haben, wäre die Regelaltersrente, die Sie später lebenslänglich erhalten können, eine überlegenswerte Alternative zur Beitragserstattung.