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Experten-Antwort

zusätzlich freiwillig in die gesetzl. Rentenversicherung einzahlen/Über Steuererklärung erstattet 2023

von Drive_boi18.01.2023 | 10:11
258 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Community, Ich möchte mich bei Euch über eine freiwillige Einzahlung in die gesetzl. Rentenversicherung informieren. Gerne möchte ich freiwillig einen bestimmten Betrag in die gesetzl. Rentenversicherung einbezahlen und, falls möglich, über die Einkommenssteuer erstattet bekommen. Jetzt meine Frage an Euch, bis zu welchem Betrag lohnt sich dies, bzw. macht es Sinn dies zu tätigen, um zusätzlich Rentenpunkte zu erwerben. Ich freue mich auf Eure Antworten! VG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.01.2023 | 11:46

Hallo Drive_boi,

DRV“ und „Klugpuper“ haben Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Antworten gegeben. Ergänzend und zur „Vorabinformation“ möchte ich jedoch auch noch auf die Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ verweisen, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=3

herunterladen können.

Zur Frage eines möglichen Ausgleichs einer Rentenminderung aufgrund einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente informiert im Übrigen die Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/flexibel_in_den_ruhestand.pdf?__blob=publicationFile&v=1

herunterladen können.

9 Antworten

DRVam 18.01.2023 | 10:23
Das kann man ohne Ihren individuellen Versicherungsverlauf zu kennen, nicht ausreichend beantworten. Sie sollten einen Beratungstermin vereinbaren.
Klugpuperam 18.01.2023 | 10:30
Dafür sollte ein Beratungstermin gebucht werden, das ist etwas komplizierter. Es gibt 4 Varianten, die in Frage kommen, alle an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, deren Vorliegen wir hier nicht abprüfen können. Jeweils die Kurzfassung: Freiwillige Versicherung funktioniert nicht parallel zu Pflichtversicherung. Nachzahlung für Ausbildungszeiten muss bis zum 45. Geburtstag beantragt werden. Ausgleich von Abschlägen kann unter Umständen am dem 50. Geburtstag beantragt werden. Nach einer Scheidung kann der Versorgungsausgleich wieder aufgefüllt werden.
drive_boiam 18.01.2023 | 10:37
Perfekt! Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ich werde einen Termin ausmachen! VG Drive_boi
Steuerexperte am 18.01.2023 | 12:57
Erstattet bekommen Sie den Betrag über die Steuererklärung natürlich nicht, aber ich vermute, es handelt sich um ein Missverständnis.
drive_boiam 18.01.2023 | 13:16
Servus zusammen, erstmals vielen herzlichen Dank für eure top Antworten! @Steuerexperte: richtig, nicht vollständig erstattet, aber man dies bei der ESt-Erklärung geltend machen, so dass sich die Steuerlast mindert? Bitte korrigiere mich, falls ich hier falsch liege. VG drive_boi
ThomasRam 19.01.2023 | 09:56
Genau dafür gibt es die Sonderausgaben 'Altersvorsorgeaufwendungen' in der Steuererklärung. Der steuerwirksame Maximalbetrag ist von verschiedenen Bedingungen abhängig wie Familienstand, Gesamtbeitrag aus dem aktuellen Job (AG+AN), ... Bitte entweder beim Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein oder per Internetrecherche zu den Details informieren.
anderer Hinweisam 19.01.2023 | 16:46
Rentenbeiträge 2023 in voller Höhe von der Steuer absetzbar. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-de…
Rentenfanam 19.01.2023 | 18:52
auch wenn es ein Steuerthema ist, bitte genau bleiben in 2023 können 100% statt 96 % vom Freibetrag 26528 Euro abgesetzt werden, das wurde verkürzt zu "in voller Höhe absetzbar" (vom freibetrag)
ThomasRam 20.01.2023 | 13:47
Rentenbeiträge 2023 in voller Höhe von der Steuer absetzbar. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-de…
auch wenn es ein Steuerthema ist, bitte genau bleiben in 2023 können 100% statt 96 % vom Freibetrag 26528 Euro abgesetzt werden, das wurde verkürzt zu "in voller Höhe absetzbar" (vom freibetrag)
Genau. Und dieser Altersvorsorgehöchstbetrag gilt für Alleinstehende, das Doppelte für Ehepaare.
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