Ihre Altersrentenansprüche und Ihre Witwenrentenansprüche werden jeweils eigenständig berechnet. Somit führen die Rentenabschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme Ihrer Altersrente nicht zu (weiteren) Rentenabschlägen bei Ihrer Witwenrente. Allerdings wird Ihre Altersrente bei der Witwenrente als Hinzuverdienst angerechnet und kann somit zum (teilweisen oder vollständigen) Ruhen der Witwenrente führen. Nähere Informationen zur Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente können Sie der Informationsbroschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" entnehmen. Sie können diese Informationsbroschüre auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Kopieren Sie einfach folgenden Link in die Adresszeile Ihres Browsers:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=18