Leider ist es nicht möglich bereits rechtswirksam gezahlte freiwillige Beiträge nachträglich zu verändern. Für diese Beiträge ist ein Aufspalten beziehungsweise Zusammenlegen, Aufstocken oder Verschieben nicht möglich.
Änderungen in der Beitragshöhe können bei Beitragszahlung im Lastschriftverfahren für künftige
Monate berücksichtigt werden, die Änderung erfolgt ab dem Folgemonat. Hierzu ist es ausreichend
die Änderung der Beitragshöhe gegenüber dem Rentenversicherungsträger schriftlich zu erklären.