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Experten-Antwort

Zusammentreffen Arbeitslosengeld u. Witwenrente

von Lara21.02.2013 | 10:31
5803 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird mir bei Bezug von Arbeitslosengeld die Witwenrente abgezogen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach unserer Kenntnis rechnet die Agentur für Arbeit die Witwenrente nicht auf das Arbeitslosengeld an. Sicherheitshalber sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit darüber informieren.

Wir können Ihnen folgende Informationen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung geben:

Arbeitslosengeld ist (kurzfristiges) Erwerbsersatzeinkommen, welches bei einer Rente wegen Todes als Einkommen zu berücksichtigen ist. Es gibt einen Freibetrag für die Einkommensanrechnung, der bei Witwenrenten derzeit 741,05 Euro (West) und 657,89 Euro (Ost) beträgt. Einkommen, welches über dem entsprechenden Freibetrag liegt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, die dann entsprechend gekürzt wird. In welcher Höhe das laufende Einkommen bei der Witwenrente anzurechnen ist (Vorjahreseinkommen oder laufendes Einkommen) muss im Einzelfall geprüft werden. Weitere Hinweise können Sie der im Internet bereitgestellten Broschüre "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen" (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/

contentblob/232624/publicationFile/52053/

hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf) entnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

öhaam 21.02.2013 | 12:36
Nein, das ALG 1 ist Ihre Versicherungsleistung uns errechnet sich aus dem versicherten Entgelt gem. den Vorschriften des SGB III - aber: ALG 1 ist Erwerbsersatzeinkommen gem. § 18a Abs. 3 Ziff. 1 SGB IV und damit anrechenbares Einkommen auf die Witwenrente! Anders wäre es bei ALG II (oder: Hartz IV) - da geht die Witwenrente vor und ALG II dazu gibt es nur bei Bedürftigkeit!
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