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Zusammentreffen von Altrsrente und Unfallrente

von Fischer-St.04.07.2007 | 18:52
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12 Antworten

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Meine Frage lautet: Ich habe einen Rentenanspruch aus Altersrente von 1.061,88 € und beziehe eine 20%ige Unfallrente in Höhe von monatlich 135,75 €(Jahresentgeld der BG für Fahrzeughaltung 12.217,31 €, nunmehr soll meine Altersrente um 56,42 € gekürzt werden. Wer kann mir sagen ob dieses richtig ist? Vielen Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Besteht neben einem Anspruch auf Rente aus eigener Versicherung, hier Altersrente, für den selben Zeitraum auch Anspruch auf eine Rente aus der Unfallversicherung, wird die Altersrente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt. Der Grenzbetrag wird individuell

ermittelt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Siehe § 93 Absatz 3 SGB VI:

"Der Grenzbetrag beträgt 70 vom Hundert eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung; bei einer Rente für Bergleute beträgt der Faktor 0,4. Mindestgrenzbetrag ist der Monatsbetrag der Rente ohne die Beträge nach Absatz 2 Nr. 1."

10 Antworten

lotscheram 04.07.2007 | 19:43
Hallo User/in Fischer-St, eine von mir vorgenommene Berechnung ergab eine noch höhere Summ der Minderung als angegeben. Mir erscheint der angegebene Jahresbruttoverdienst der BG als zu niedrig angegeben. Danach wäre der monatliche Bruttoverdienst aller dort zugehörigen Beschäftigten im Durchschnitt je Monat ja nur 1.018,00€, was ich mir so nicht vorstellen kann. Bitte überprüfen Sie diese Zahl noch einmal.
lotscheram 04.07.2007 | 20:02
Möglicherweise haben Sie den Jahreswert genommen, der der Berechnung Ihrer Unfallrente zu einem früheren Zeitpunkt zu Grunde lag. Zu berücksichtigen ist aber der jetzige. Er müsste eigentlich in der Anlage ? Ihres Rentenbescheides stehen, in der die Gegenrechnung vorgenommen wurde. Bitte dann die beiden Werte angeben (eigene Rente und anzurechnende Unfallrente), die man dem Grenzwert gegenübergestellt hat.
Fischer-St.am 04.07.2007 | 22:11
Hiuer noch ergänzend meine Altersrente soll sein 1.061,88 € und die monatliche Rente aus der Unfallversicherung beträgt mobatlich 135,75 €. Vielen Dank für eine neue Nachricht
Echoam 04.07.2007 | 23:36
Der Höchstbetrag für beide Renten wäre 70 % von 12217,31 geteilt durch 12 ergibt 712,68. Da Ihre Altersrente allein aber schon höher ist ergibt sich der Ruhensbetrag aus 135,75 minus Freibetrag von 79,33 sind 56,42.
lotscheram 05.07.2007 | 00:08
Hallo User Echo, bin an der Gesetzesgrundlage interessiert, wonach Sie den Freibetrag in Höhe von 79,33€ ermittelt haben. Mein Bezug auf §93 SGB VI Abs. (2) Nr. 2 Buchstabe a) in Verbindung mit §31 BVG, hat nicht zu diesem Betrag geführt. Für einen aufklärenden Hinweis bin ich dankbar.
Fischerstam 05.07.2007 | 09:15
Eine Frage habe ich noch zur Errechnung des Grenzbetrages, wieso wird bei der Berechnung der Jahresarbeitsverdienst aus der Unfallrente hierfür herangezogen und nicht der aus der Altersrente?
Echoam 05.07.2007 | 18:43
Jetzt hätte ich gerne gewusst, welchen Betrag Sie errechnet haben. Die Gesetzesgrundlage haben Sie doch schon richtig genannt, aber ich gebe zu, dass die Verfasser ziemlich rigoros sind, was die Verständlichkeit angeht. Grundrente bei gleichem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit: Die niedrigste Grundrente beträgt 119 Euro, entspricht aber 30 %. Darum heißt es im weiteren Halbsatz: bei 20 % zwei Drittel der Mindestgrundrente. Ergo: 2/3 von 119 ergibt 79,33!!! Alles klar???
lotscheram 05.07.2007 | 19:27
Mir war nicht bewußt, dass in Fällen, wo bereits der eigene Verdienst höher als der Grenzwert ist, die Summenbildung von eigenem Verdienst plus Differenz (Unfallrente minus absetzbarer Betrag) nicht vorgenommen wird, sondern einfach von der Ausgangssumme Unfallrente der Freibetrag abgesetzt wird und dies schon das Ergebnis ist. Ich hatte die Summierung noch vorgenommen, habe diese dann dem Grenzwert gegenübergestellt und die Differenz Grenzwert minus dieser Summe gerechnet, wodurch die Überschreitung höher war. Was ich noch immer nicht weiß ist, wo geschrieben steht, dass in dem speziellen Fall, wo bereits die eigene Rente >= dem Grenzwert ist, eine solch vereinfachte Berechnung vorgenommen werden kann.
Echoam 05.07.2007 | 23:10
Von einer vereinfachten Berechnung ist auch nicht die Rede. Ich hatte es nur zum besseren Verständnis vereinfacht dargestellt. Tatsächlich wird der Grenzbetrag ganz normal ermittelt. Allerdings hätte der Grenzbetrag von 712,68 Euro zur Folge, dass ich die Rente um 349,20 Euro kürzen müsste, also mehr als er tatsächlich an Unfallrente bekommt. Darum heißt es im letzten Teilsatz von Absatz 3: Mindestgrenzbetrag ist der Monatsbetrag der Rente. Damit ist der Grenzbetrag eben nicht 712,68 sondern 1061,88. Die Summe beider Renten ist dann 135,75 minus Freibetrag 79,33 = 56,42 plus 1061,88 Altersrente – übersteigt also die Altersrente um 56,42!
lotscheram 06.07.2007 | 11:42
Hallo Echo, danke für Aufklärung. Hab da wohl doch nicht bis zu Ende gelesen oder es für mich nicht richtig interprediert.
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