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Experten-Antwort

Zusammentreffen von eigener Rente und Witwenpension

von Charlotte21.05.2021 | 19:50
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17 Antworten

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Ich erhalte ab 01.07.21 meine Rente nach 47! Beitragszahlern. Ich beziehe seit 01.05.19 aufgrund der Tätigkeit meines verstorbenen Mannes 60 Prozent der letzten versorgungs Bezüge als Pension. Frage: wird meine eigene Rente gekürzt? Für eine ausführliche Antwort wäre ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Charlotte,

wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, wird Ihre eigene Rente nicht durch den Bezug der Witwenpension gekürzt. Inwieweit Ihre Witwenpension durch den Bezug Ihrer eigenen Altersrente gekürzt wird, kann nur die Versorgungsbehörde entscheiden.

Bei der Frage, welche Einkünfte Sie haben, werden immer nur die selbst erwirtschafteten Einkünfte herangezogen (auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Abgeleitete Einkünfte, wie z.B. Witwenpensionen sind keine Einkünfte, die Auswirkungen auf Ihre eigene Rente haben.

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16 Antworten

Siehe hieram 21.05.2021 | 20:04
Nein. Da zählen nur 'eigene' Einkünfte. Aber je nach welchem (Tarif)vertrag Sie die Witwenpension erhalten, kann es sein, dass diese gekürzt wird. Das müssten Sie bitte dort klären. Oder hier genaueres dazu angeben, dann muss @W°lfgang nicht raten sondern kann Ihnen was dazu raten :-)
Ich denkeam 21.05.2021 | 20:33
Hallo. Im BeamtVG wird das behandelt. Nach BeamtVG §55.3.2 werden Eigene Renten nicht auf die Pension angerechnet. Das ist in den Ländern auch so.
Charlotteam 22.05.2021 | 10:50
Dann wird also weder die Pension noch meine Rente gekürzt? Laut Schreiben von der drv Stralsund soll ich abgeben, welche Einkünfte ich ab 1.7.21 habe, also muss ich mitteilen, dass ich witwenpension beziehe?
Siehe hieram 22.05.2021 | 10:59
Ja. Und auch evtl. Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit oder (steuerpflichtige) andere Einnahmen wie z.B. Miete oder PV-Anlagen
Trekkeram 22.05.2021 | 11:01
Hallo, gekürzt wird auf jeden Fall, aber vermutlich nicht der eigene Rentenanspruch, sondern die Witwenpension. Gruß Trekker
Charlotteam 22.05.2021 | 11:23
Nein, die witwenpension wird nicht gekürzt, das habe ich bereits in Erfahrung gebracht. Mir gehts um meine eigene Rente
Charlotteam 22.05.2021 | 11:20
Laut Schreiben von der drv Stralsund soll ich abgeben, welche Einkünfte ich ab 1.7.21 habe, also muss ich mitteilen, dass ich witwenpension beziehe?
Ja. Und auch evtl. Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit oder (steuerpflichtige) andere Einnahmen wie z.B. Miete oder PV-Anlagen
Habe ich nicht, weder Mieteinnahmen noch sonst etwas. Mein rentenartfaktor ist 1, und mein rentenbescheid ist auch schon zugestellt. Irgendwie verstehe ich das nicht....
Siehe hieram 22.05.2021 | 11:27
Hallo, gekürzt wird auf jeden Fall, aber vermutlich nicht der eigene Rentenanspruch, sondern die Witwenpension. Gruß Trekker
Nein, die witwenpension wird nicht gekürzt, das habe ich bereits in Erfahrung gebracht. Mir gehts um meine eigene Rente
Die Witwenpension kürzt Ihre eigene Rente NICHT
Siehe hieram 22.05.2021 | 11:25
Zitat von Charlotte anzeigen
So lange Sie das Regelrentenalter noch nicht erreicht haben, wird jährlich zum 01.07. überprüft, ob Sie (steuerpflichtige) Einnahmen neben der Rente hatten, die evtl. als Hinzuverdienst zu berücksichtigen wären. Erst mit Erreichen des Regelrentenalters dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Das ist der Grund :-)
Charlotte am 22.05.2021 | 12:53
Zitat von Siehe hier anzeigen
Habe ich nicht, weder Mieteinnahmen noch sonst etwas. Mein rentenartfaktor ist 1, und mein rentenbescheid ist auch schon zugestellt. Irgendwie verstehe ich das nicht....
So lange Sie das Regelrentenalter noch nicht erreicht haben, wird jährlich zum 01.07. überprüft, ob Sie (steuerpflichtige) Einnahmen neben der Rente hatten, die evtl. als Hinzuverdienst zu berücksichtigen wären. Erst mit Erreichen des Regelrentenalters dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Das ist der Grund :-)
Ah o.k., dann verstehe ich das, besten Dank für die Erläuterungen, dann bin ich im Bilde.
Charlotteam 28.05.2021 | 15:02
Was ist mit Vermietung und Verpachtung, wenn die Einnahmen zur Rückzahlung des Darlehens benötigt werden? Das ist ja in dem Sinne dann keine Einnahme, sondern im Grunde genommen „schuldenrückzahlung“...
Nachfrageam 28.05.2021 | 15:46
Hallo User Charlotte, wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, wird Ihre eigene Rente nicht durch den Bezug der Witwenpension gekürzt. Inwieweit Ihre Witwenpension durch den Bezug Ihrer eigenen Altersrente gekürzt wird, kann nur die Versorgungsbehörde entscheiden. Bei der Frage, welche Einkünfte Sie haben, werden immer nur die selbst erwirtschafteten Einkünfte herangezogen (auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Abgeleitete Einkünfte, wie z.B. Witwenpensionen sind keine Einkünfte, die Auswirkungen auf Ihre eigene Rente haben.
Was ist mit Vermietung und Verpachtung, wenn die Einnahmen zur Rückzahlung des Darlehens benötigt werden? Das ist ja in dem Sinne dann keine Einnahme, sondern im Grunde genommen „schuldenrückzahlung“...
Sie selber haben doch vor kurzem geschrieben, Sie hätten keine Mieteinnahmen. Wissen Sie selber nicht, welche Einnahmen Sie haben?
Franzam 28.05.2021 | 15:51
Hallo User Charlotte, wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, wird Ihre eigene Rente nicht durch den Bezug der Witwenpension gekürzt. Inwieweit Ihre Witwenpension durch den Bezug Ihrer eigenen Altersrente gekürzt wird, kann nur die Versorgungsbehörde entscheiden. Bei der Frage, welche Einkünfte Sie haben, werden immer nur die selbst erwirtschafteten Einkünfte herangezogen (auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Abgeleitete Einkünfte, wie z.B. Witwenpensionen sind keine Einkünfte, die Auswirkungen auf Ihre eigene Rente haben.
Was ist mit Vermietung und Verpachtung, wenn die Einnahmen zur Rückzahlung des Darlehens benötigt werden? Das ist ja in dem Sinne dann keine Einnahme, sondern im Grunde genommen „schuldenrückzahlung“...
Einnahmen sind Einnahmen, Ihre Schulden interessieren niemanden!
Trekkeram 28.05.2021 | 16:10
Nein, die witwenpension wird nicht gekürzt, das habe ich bereits in Erfahrung gebracht. Mir gehts um meine eigene Rente
Die wird nicht gekürzt, wenn die weiteren Einkünfte gering sind. Ansonsten sollte sie ebenso gekürzt werden können wie eine Witwenrente. Alles andere wäre ein nicht gerechtfertigtes Beamtenprivileg.
Hobbyexperteam 28.05.2021 | 16:18
Hallo User Charlotte, wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, wird Ihre eigene Rente nicht durch den Bezug der Witwenpension gekürzt. Inwieweit Ihre Witwenpension durch den Bezug Ihrer eigenen Altersrente gekürzt wird, kann nur die Versorgungsbehörde entscheiden. Bei der Frage, welche Einkünfte Sie haben, werden immer nur die selbst erwirtschafteten Einkünfte herangezogen (auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Abgeleitete Einkünfte, wie z.B. Witwenpensionen sind keine Einkünfte, die Auswirkungen auf Ihre eigene Rente haben.
Was ist mit Vermietung und Verpachtung, wenn die Einnahmen zur Rückzahlung des Darlehens benötigt werden? Das ist ja in dem Sinne dann keine Einnahme, sondern im Grunde genommen „schuldenrückzahlung“...
Nichtgewerbliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wirken sich generell nicht auf die eigene Altersrente aus. Inwieweit diese Einnahmen sich auf die Witwenpension auswirken, müssen Sie dort erfragen. Exkurs: Bei der Einkommensanrechnung von Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung nach neuem Recht können sich auch nichtgewerbliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf die Einkommensanrechnung auswirken. Bei der Höhe der Mieteinnahmen orientiert sich die Rentenversicherung an dem Einkommenssteuerbescheid. Das Finanzamt unterscheidet bei der Rückzahlung eines Darlehens regelmäßig zwischen Zinsen und Tilgung. Ob und wie sich die Rückzahlung eines Darlehens steuermindernd auswirkt, kann Ihnen allerdings nur ein Steuerberater oder das Finanzamt verraten.
Trekkeram 28.05.2021 | 18:50
Zitat von Hobbyexperte anzeigen
Hobbyexperte schrieb

Hallo User Charlotte,

wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, wird Ihre eigene Rente nicht durch den Bezug der Witwenpension gekürzt. Inwieweit Ihre Witwenpension durch den Bezug Ihrer eigenen Altersrente gekürzt wird, kann nur die Versorgungsbehörde entscheiden.

Bei der Frage, welche Einkünfte Sie haben, werden immer nur die selbst erwirtschafteten Einkünfte herangezogen (auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Abgeleitete Einkünfte, wie z.B. Witwenpensionen sind keine Einkünfte, die Auswirkungen auf Ihre eigene Rente haben.

[/quote]

Was ist mit Vermietung und Verpachtung, wenn die Einnahmen zur Rückzahlung des Darlehens benötigt werden? Das ist ja in dem Sinne dann keine Einnahme, sondern im Grunde genommen „schuldenrückzahlung“...[/quote]

Nichtgewerbliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wirken sich generell nicht auf die eigene Altersrente aus. Inwieweit diese Einnahmen sich auf die Witwenpension auswirken, müssen Sie dort erfragen.

Exkurs: Bei der Einkommensanrechnung von Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung nach neuem Recht können sich auch nichtgewerbliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf die Einkommensanrechnung auswirken. Bei der Höhe der Mieteinnahmen orientiert sich die Rentenversicherung an dem Einkommenssteuerbescheid. Das Finanzamt unterscheidet bei der Rückzahlung eines Darlehens regelmäßig zwischen Zinsen und Tilgung. Ob und wie sich die Rückzahlung eines Darlehens steuermindernd auswirkt, kann Ihnen allerdings nur ein Steuerberater oder das Finanzamt verraten.

Im Steuerbescheid stehen positive oder negative Einkünfte aus V & V. Diese hat der Steuerpflichtige oder sein Steuerberater in der Steuererklärung ermittelt. Tilgungsleistungen werden hier nicht berücksichtigt. Sie mögen momentan bei Charlotte wie Ausgaben wirken, aber sie hat das Geld (Darlehen) schon längst erhalten, demzufolge keine Ausgaben. Wenn man die Nebenkosten mal außer acht lässt, dann verbleibt als positive Einkunft bei V & V die reine Miete (Kaltmiete). Die wichtigsten Posten bei den negativen Einkünften sind Instandhaltungskosten, Darlehenszinsen und Abschreibungen.
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