Hallo User Charlotte,
wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, wird Ihre eigene Rente nicht durch den Bezug der Witwenpension gekürzt. Inwieweit Ihre Witwenpension durch den Bezug Ihrer eigenen Altersrente gekürzt wird, kann nur die Versorgungsbehörde entscheiden.
Bei der Frage, welche Einkünfte Sie haben, werden immer nur die selbst erwirtschafteten Einkünfte herangezogen (auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Abgeleitete Einkünfte, wie z.B. Witwenpensionen sind keine Einkünfte, die Auswirkungen auf Ihre eigene Rente haben.