Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zusammentreffen von Pflichtbeitrag und Anrechnungszeiten in einem Monat

von Rapunzel24.10.2015 | 22:56
2205 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Moin moin, wie ich feststelle, habe ich doch ein bewegtes Leben mit vielen unterschiedlichen Zeiten der Berufstätigkeit, bezahlten Praktika, Semesterferienjobs, Schule und Hochschulausbildung. Ich habe eine Excel erstellt und links mit Zeilennummern versehen. http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/201510fragerekfqntp2x30.… (hellblau sind Schul/Hochschulzeiten, hellrot Pflichtbeitragszeiten) Frage 1: Wie ist zum Beispiel Zeile 17 und 23 zu bewerten (rote Zahlen). Gibt es dafür Regeln? Ist die Pflichtbeitragszeit die 'höherwertige', wenn es im selben Monat auch Anrechnungszeiten gibt? Oder hat das Jahr dann plötzlich 14 Monate? Frage 2: Anerkennungszeiten für Schulbildung und Hochschulbildung. Zählt hier Gymnasium, Höhere Berufsfachschule und Studium alles zu den 96 Monaten? Gibt es eine Altersgrenze - ich habe irgendwo etwas von 'bis zum 25. Lebensjahr' gelesen. Frage 3: Damit mein Abschluss an der Höheren Berufsfachschule anerkannt wurde, musste ich ein Vorpraktikum machen (Zeile 27+28 ... Beitragspflichtige Zeit). Es hat sich ein Monat Lücke zwischen Schule und Praktikum gebildet. Ist das eine Übergangszeit? Schonmal vorab vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

"Jonny" hat Ihre ersten Fragen bereits richtig beantwortet.

Soweit Sie während der Semesterferien versicherungspflichtig beschäftigt waren, werden zeitgleich nur dann Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anerkannt, wenn die zeitliche Inanspruchnahme durch das Studium (außerhalb der Ferien) höher war, als die zeitliche Inanspruchnahme durch den Job (§ 58 Abs. 4a SGB VI). Die zeitgleiche Anerkennung von Anrechnungszeiten und Beitragszeiten muss sich dabei nicht immer positiv auf die Leistungshöhe auswirken. Eine pauschale Aussage ist hierzu jedoch nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Jonnyam 24.10.2015 | 23:44
Zeile 17 ist ein beitragsgeminderter Monat, er zählt nur einmal! Und als Schulzeit bekommt er keinen besseren Wert als aus den Beiträgen. Zeile 23 ebenso. Aber als Fachschulzeit könnte er einen besseren Wert erhalte, wohlgemerkt Könnte Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten zählen maximal 96 Monate. Auf das Lebensalter kommt es nicht an. Frage zur Übergangszeit, m. E. Wohl nein. Wozu auch? Meint jedenfalls Jonny
Rapunzelam 25.10.2015 | 10:51
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, mit dem *beitragsgeminderten Zeit* hast du mir schon sehr geholfen. Übrigens war es in Zeile 23 tatsächlich eine 2jährige 'Höhere Berufsfachschule' (als Wahlfach mit zusätzlichen Fächern zur Fachhochschulreife ... denn ich hatte nur 10.Kl Gym). Und damit dieser Abschluss aus Schleswig-Holstein anerkannt wurde, benötigte es ein einjähriges Praktikum um zum Fachhochschulstudium zugelassen zu werden. Ich habe schon an anderer Stelle gelesen, dass auch das Praktikum nicht rentenversicherungsfrei sei - deshalb habe ich auch nciht damit gerechnet, dass es eine 'Übergangszeit' wird. Die 'Fachschulausbildung' war aus meiner Sicht nicht 'Berufsbildung', sondern 'Schulbildung'. Eine dreijährige duale Ausbildung hab ich mit 17 begonnen und abgeschlossen ... eventuell sind damit gewisse Zeiten eh belegt. Die Zeile 26 dann also ein 'Lücke' ... mir widerstreben Lücken! Ich werde also meine Tabelle mit neuen Spalten versehen ... und habe mir einmal folgendes Schema aufgebaut, um die ganzen Begriffe einzuordnen. IST ES KORREKT? ============================== Nach BeitragsDICHTE (zur Grundbewertung der Entgeltpunkte) [] BEITRAGSZEITEN / Berücksichtigungszeiten * Tatsächliche Beitragszeit (Pflichtbeitrag Arbeitnehmer) * Berufliche Ausbildung (beitragsgeminderte Pflichtbeitrag) * beitragsgeminderte Zeiten - versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeiten (Hebammen, Künstler | oder freiwillige Entscheidung) - Fiktive Beitragszeiten (wie z.B. Kindererziehung) [] BEITRAGSFREIE ZEITEN (= Berücksichtigungszeiten) * Anrechnungzeiten (Schul-Hochschule, max 92M) - Ersatzzeiten (Kriegsdienst etc.) - Zurechnungszeiten (Zeiten mit Rentenbezug) [] FREIWILLIGE BEITRAGSZEITEN ? freiwilliger Beiträge zur Erfüllung (vollwertiger) Beitragszeiten [] LÜCKEN * Zeiten ohne jegliche Anrechnung Nach BeitragsHÖHE ... erfolgt die Berechnung der Rente max 3J der Schulzeiten fließen ein ==================================== Für mich persönlich sind nur * und ? relevant ====================================
Rapunzelam 25.10.2015 | 11:27
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Da bin ich mir auch ganz sicher - auch wenn ich mit Formeln umgehen kann (Datumsformate in der Datenverarbeitung sind toll) .... Ich will aber auch ganz sicher nicht die Höhe der Rente ausrechnen - dafür gibt es schicke Software *sicherbin*. Ich will nur die Zeiten den entsprechenden Kriterien zuordnen. Ich verstehe noch nicht, wie sich die *beitragsgeminderten* Monate auf die Grundbewertung auswirken. Die zwei aufgezeigten Jahre sind nur ein Teil ... während meines Studiums hatte ich ständig (auch rentenversicherte) Jobs in den Semesterferien ... auch mal als Tutor mit 800DM nebenbei ... ich bin mir nicht im Klaren, bei welchen Jobs es sich überhaupt lohnt nachzuweisen, dass der Monat rein 'schulisch' oder 'beitragsvoll' oder 'beitragsgemindert' war. Viele Grüße von Rapunzel ... die sich grad die Haare rauft
Jonnyam 25.10.2015 | 11:11
Viel Vergnügen bei der Berechnung mit Excel. Wird wohl kaum gelingen. Dazu braucht es etwas mehr ist sich sicher Jonny
Rapunzelam 25.10.2015 | 21:46
Danke, hab ich gemacht. Eine SozMeldung mit abweichenden Betrag habe ich auch beigelegt ("0200" von 1999). Und eine zweite Rentennummer, die ich während des Sprachaufenthalts erhalten habe (vermute dort Beiträge von einem Praktikum). Die Problematik mit den Monaten mit zwei abweichenden Bewertungen werde ich mir nochmal mit der Rentenauskunft ansehen und hab auch schon einen Termin für die Kontenklärung für Mitte Januar. (dann hab ich hoffentlich Klarheit, ob ich auch das zweite Studium zum Master 2009-2013 angeben soll). Für weiteren Input bin ich aber gerne zu haben - ich kann nur dazulernen! Schönen Abend.
****am 26.10.2015 | 13:36
"dann hab ich hoffentlich Klarheit, ob ich auch das zweite Studium zum Master 2009-2013 angeben soll)." Die GRV ist doch kein Wunschkonzert. Az'n werden grundsätzlich erstmal nur vorgemerkt, ob und wie sie bei der Berechnung einer späteren Rente bewertet werden richtet sich nach dem dann geltenden Recht. Wenn sie jetzt Schul und Studienzeiten nicht angeben kann der RV-Träger nicht feststellen ob die Höchstanrechnungsdauer von 8 Jahren nicht bereits überschritten ist, die Nachzahlungsmöglichkeit des §207 SGB 6 endet aber mit Vollendung des 45 Lj. PS Sie glauben doch wohl nicht, dass Zeiten die endlich aus der Bewertung rausgeflogen sind in Zukunft wieder mit EP bewertet werden?!
W*lfgangam 26.10.2015 | 19:50
Zitat von Rapunzel anzeigenausblenden
Hallo Rapunzel, Lücken können manchmal 'besser' sein, als der zwanghafte Nachweis sich auf die Berechnung negativ auswirkender Zeiten. Gut, das Rentenkonto sieht 'schön' aus ...und, ja es wäre richtig/gesetzeskonform (!), alle relevanten Zeiten anzugeben - manchmal befällt einen aber auch situationsbedingte Demenz bei bestimmten Fragen zur Kontenklärung ;-) Beachten Sie daher auch den Hinweis von ****, dass möglicherweise sinnvolle Nachzahlungsmöglichkeiten mit Alter 45 enden. Gruß w.
Jonnyam 26.10.2015 | 20:12
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Das sind ja ganz neue Erkenntnisse. Könnte ich mal ein Beispiel dafür haben? Ich dachte immer eine Lücke würde den Gesamtleistungswert senken und eine - selbst nicht zu bewertende Zeit - ihn erhöhen. Welche anerkannte Zeit soll sich denn negativer auswirken als eine Lücke? Bin gespannt auf W*lfgangs Anwort Jonny
W*lfgangam 26.10.2015 | 21:39
Nachtrag: Auch im Rahmen der 'Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt' rechnet es sich schon mal, 'einfach mal die Klappe zu halten/ich hab da noch eine alte VK gefunden' ...was nach nur lausigen 11 Monaten späterem Rentenbeginn nach letzter Rentenauskunft zum Verlust von gut 100 EUR führte - dumm gelaufen, da nur damit der 75 % Wert einen Hauch überschritten worden ist. Natürlich rechtlich einwandfrei! Aber ...nein, wir wollen doch niemanden zum 'Schummeln' animieren. Rentenberechnung im Detail kann schon mal 'Fragezeichen' aufwerfen ... Gruß w.
Jonnyam 26.10.2015 | 22:47
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
(...)
Hallo Jonny, füllen Sie die max. 96 Monate AZ/Ausbildung auf mit weiteren unbewerteten Studienzeiten und machen in späterer Zeit noch eine eigentlich zu bewertende Fachschulausbildung - würde die noch bewertet werden, oder wegen Kappung/Höchstdauer überschritten untern Tisch fallen? Gruß w.
Ja, nach Ansicht der RV-Träger würde sie unter den Tisch fallen. Das Gesetz sagt dazu nichts genaues. Ob vielleicht doch die Fachschule vorrangig zum Zuge kommt, wird gerade von den Gerichten entschieden. Was die Mindestentgeltpunkte angeht, weil der Schnitt durch "neue" hohe Beiträge kaputtgeht, stimme ich zu. Allerdings mit 11 hohen Beiträge 100 € monatlich zu verlieren ist schon ein sehr krasser Fall. Das wären immerhin knappe 3 1/2 MindestEP die ja nur mit sehr geringen Beiträgen zustande kommen. Und dann der Ausreißer mit 11 Höchstbeiträgen aus einer alten VK vor 1973? Ja, Rentenberechnung im Detail wirft wirklich viele Fragen auf, so auch Verbindliche Entscheidungen des großen Bundesvorstandes der DRV-Bund. Schönen Abend noch wünscht Jonny
W*lfgangam 26.10.2015 | 23:08
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, da sind wir beisammen, dass es da noch viele/einige 'Seltsamkeiten' gibt - auch wenn es sehr geringe Einzelfälle betrifft und der Gesetzgeber nicht jeden 'Pfurz' von hintenrein erkennen kann/regeln muss. Wünsche Ihnen Gute Nacht ...Ihren Gedanken zu folgen ist interessant - können natürlich Andere nicht verstehen, die grad erst ins SV-Haifischbecken geworfen worden sind ;-) Gruß w.
Rapunzelam 26.10.2015 | 23:47
Nen Abend, ja, Haifischbecken trifft es ganz gut. Ich habe einfach am Anfang dieses Masterstudiums sehr gut verdient (war aber unzufrieden mit dem Job selbst). Wir konnten uns an dieser Uni die Anzahl der Module pro Semester sehr individuell gestalten. Außerdem von Do-Sa Vorlesung mit äußerst wenigen Präsenzzeiten. Aber sie haben recht, ich hoffe, ich habe noch meine Stundenauflistung (ich habe weiterhin über 40h gearbeitet habe und nebenbei noch mit der Hälfte der Module abstudiert). Dann gab es aber auch andere Zeiten - die auch in das Masterstudium fallen - in denen ich ziemlich krank war (auch 6 Wo Fortzahlung) und danach die einmonatige Lücke und danach 7 Monate Regenerierung mit nur einen kleinen Job ... in dieser Zeit hatte ich nur zwei Module. Hört sich nach entspannte Monate an ... waren es aber nicht. Die Zeit mit dem geringen Job (und Regenerierung) würde wohl in die max92 fallen. Ich würde eben auch gerne wissen, was mich erwartet und die notwendigen Unterlagen schon mitbringen - ist doch verständlich, oder? Das Leben ist halt nicht nur schwarz oder weiß ... Einen schönen Abend
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026