Hallo Bartlett,
Änderungen des Zusatzbeitrags werden in der Regel erst nach zwei Monaten in der Rentenzahlung berücksichtigt.
Ändert sich der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab dem 01.05 können Sie davon ausgehen, dass diese Änderung in der Rente ab Juli berücksichtigt wird.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam