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Zusatzrente für Schwerbeschädigte

von HK21.08.2008 | 13:51
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8 Antworten

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Hallo!!! ich habe heute im Radio nur einen restteil von einer Zusatzrente für Schwerbeschädigte gehört,die man bei der Stadt beantragen muß,wenn man in Rente geht.Meine Frage ist,wie und wer bekommt diese Rente. Ich persönlich gehe 2010 in Rente und habe 60 % Schwerbehinderung

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sicher gibt es in Deutschland die unterschiedlichsten Leistungen, die auch mir nicht abschließend bekannt sind.

So gibt es zum Beispiel vom Amt für soziale Angelegenheiten verschiedene Renten. Auch die Sozialämter kennen noch die eine oder andere Unterstützung.

Wohl aber weniger, wenn "einfach nur" 60 v.H. an Schwerbehinderung anerkannt sind.

Beim persönlichen Budget handelt es sich ausdrücklich nicht um eine laufende monatliche Zusatzrente.

7 Antworten

Fragezeichenam 21.08.2008 | 14:17
Was soll das denn sein? Ich bin Arbeitnehmer, zahle eine Menge Sozialabgaben und dicke Steuern. Was bekomme ich???
Staatsdieneram 21.08.2008 | 14:49
Alles was Dir zusteht, wenn Du es beantragst!
Happyam 21.08.2008 | 15:50
Hallo HK, es könnte sich meiner Meinung nach um eine "Rente" handeln, die als eine Art "Soziale Unterstützung" dienen soll (sollte). Früher nannte sich z.B. eine zusätzliche von der Stadt finanzierte Hilfeleistung bei Erblindung "Blindengeld". Wurde soweit mir bekannt, vom Wohlfahrtsverband gezahlt. Ob es so etwas auch bei anderen Behinderungen gibt, weiß ich nicht. Sie können ja mal beim Kommunalen Versorgungsverband für Soziales in Ihrer Gemeinde nachfragen. Vielleicht können die Ihnen helfen? MfG Happy
Brilleam 21.08.2008 | 15:55
Hallo HK! Ging es evtl. um das Persönliche Budget bei Behinderten? Zitat BMAS: "Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Dadurch können Leistungsempfänger/-innen von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit werden behinderte Menschen zu Budgetnehmern/Budget-nehmerinnen, die den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können; sie werden Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen. Das Persönliche Budget löst das bisherige Dreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger/-innen und Leistungserbringer auf; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt. Besondere Bedeutung für die Fortentwicklung der Leistungen zur Teilhabe haben trägerübergreifende Persönliche Budgets als Komplexleistungen; Hiervon spricht man, wenn mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen. Seit dem 1. Juli 2004 ist geregelt, dass heute neben allen Leistungen zur Teilhabe auch andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerübergreifende Persönliche Budgets einbezogen werden können. Für ein Persönliches Budget müssen Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen. Ab 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer/-innen in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von Persönlichen Budgets zu genehmigen sind."
Vorsichtam 21.08.2008 | 16:54
Aus zunehmender Erfahrung mit dem Verständnis über diesen neuen Weg: Es muß wie IMMER zunächst ein Anspruch auf eine Reha-Leistung egal welcher Art bestehen!!!! Und sofern DANN diese Leistung bewilligt werden kann und sie dazu noch BUDGETFÄHIG ist, dann hat derjenige auch einen Anspruch darauf, daß ihm diese Leistung im Wege eines persönlichen Budgets gewährt wird. Das geht aus vielen Publikationen und Erklärungen nicht so deutlich hervor und schürt beim in Frage kommenden Personenkreis immer wieder falsche Erwartungen und in der Folge enttäuschte Hoffnungen.
HKam 21.08.2008 | 16:59
Ich danke euch für eure Antworten
Realistam 21.08.2008 | 19:00
Blindengeld gibt es auch heute noch, wird aber nicht von Wohlfahrtsverbänden sondern aus Steuermitteln bezahlt!
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