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Experten-Antwort

Zusatzverdienst bei Rente mit 63

von christina06.10.2010 | 14:38
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3 Antworten

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Bin Jahrgang Juli 48. Durch einen GdB von 70% habe ich die Möglichkeit mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Habe ein Stellenangebot, befristet auf 3 Jahre, Sozialversicherungspflichtig mit 14,5 Stunden bekommen. Bin zur Zeit 30 Stunden berufstätig, dieser Vertrag endet jetzt zum 31.12.2010. Bekäme dann bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld. Meine Frage: kann ich diese Stelle annehmen ohne auf meinen Renteneintritt mit 63 Jahren zu verzichten, oder könnte ich dann gar keinen Rentenantrag stellen. Danke für eine Antwort. Grüße Christina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo christina,

sofern Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, gilt für Sie eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400 EUR monatlich. Falls Sie diese Grenze überschreiten, erhalten Sie die Altersrente als Teilrente. Die Hinzuverdienstgrenzen für die einzelnen Teilrenten werden individuell aus den zuletzt erreichten Entgelten der vergangenen 3 Kalenderjahre ermittelt.

Die Höhe der jeweiligen Teilrente richtet sich nach der Höhe des Hinzuverdienstes.

Nach Aufgabe der Beschäftigung bzw. Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen wird Ihnen wieder die volle Altersrente gezahlt. Die neben dem Bezug der Altersrente als Teilrente gezahlten Beiträge werden für die Berechnung der Vollrente herangezogen und tragen zur Erhöhung der dann zu gewährenden Rente bei.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Feliam 06.10.2010 | 15:41
Sie haben folgende Möglichkeiten: 1. Sie beantragen die Rente erst, wenn die Beschäftigung endgültig beendet ist. Ein späterer Beginn der Rente ist immer möglich, vorausgesetzt die Schwerbehinderung liegt dann noch vor. 2. Sie beantragen eine Teilrente in Abhängigkeit von der Höhe Ihres Verdienstes. Die Hinzuverdienstgrenzen, die für Sie gelten, können Sie einer Rentenauskunft entnehmen oder in einer Beratungsstelle erfragen. Die aus der Beschäftigung dann noch zu zahlenden Beiträge wirken sich auf die Berechnung der endgültigen Altersrente aus. 3. Sollte der Verdienst unter 400 Euro liegen, können Sie daneben Ihre Altersrente beziehen.
christinaam 07.10.2010 | 11:20
recht herzlichen Dank für die Antworten, nun sehe ich alles klarer und kann eine Entscheidung treffen. Grüße Christina
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