Hallo christina,
sofern Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, gilt für Sie eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400 EUR monatlich. Falls Sie diese Grenze überschreiten, erhalten Sie die Altersrente als Teilrente. Die Hinzuverdienstgrenzen für die einzelnen Teilrenten werden individuell aus den zuletzt erreichten Entgelten der vergangenen 3 Kalenderjahre ermittelt.
Die Höhe der jeweiligen Teilrente richtet sich nach der Höhe des Hinzuverdienstes.
Nach Aufgabe der Beschäftigung bzw. Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen wird Ihnen wieder die volle Altersrente gezahlt. Die neben dem Bezug der Altersrente als Teilrente gezahlten Beiträge werden für die Berechnung der Vollrente herangezogen und tragen zur Erhöhung der dann zu gewährenden Rente bei.
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