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Zusatzzahlung bei 400 Euro-Job

von gerd08.12.2007 | 12:14
1138 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Frau war arbeitslos und hat jetzt einen 400 Euro-Job. Nun sagen manche, für einen relativ kleinen Zustzbeitrag in die Rentenversicherung kann man diese Zeit auch rententechnisch positiv nutzen. Stimmt das?? Wer und wie zahlt diese Beiträge und auf welchem Wege? Vielen Dank.

2 Antworten

Schiko.am 08.12.2007 | 14:25
Da wurde ihnen was richtiges erzählt.Der arbeitgeber zahlt neben 13 % krankenversicherung, 2% steuer auch 15% in die rentenversicherung. Dies reicht aber nicht für einen vollwertigen beitrag. Erklären sie dagegen dem AG. schriftlich den ver- zicht auf die versicherungsfreiheit und zahlen den rest von 4,90 % ( wird von 400 gekürzt) dazu, ensteht ein vollwertiger beitrag. Der Arbeitgeber zahlt also 60 euro monatlich und sie stocken 19,60 euro monatlich auf sind dies 79,60 vollwertiger beitrag. Dies ist auch der mindestbeitrag wenn sie freiwillig einzahlen, wenn sie keinen lohn beziehen. Somit schaffen sie die voraussetzung für evtl. reha- maßnahmen und erwerbsminderungsrente wenn die sonstigen voraussetzungen stimmen. Allerdings der jährlich rentenzuwachs beträgt nur 4,28 euro. Mit freundlichen Grüßen.
bekissam 08.12.2007 | 22:22
Lesen Sie Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die Erkläung über den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit muß gegenüber dem Arbeitgeber abgegeben werden.
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