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Experten-Antwort

Zuschlag aus früherer EM-Rente

von Anja25.07.2024 | 11:51
239 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, aufgrund einer früheren EM-Rente, die in die Altersrente überging, erhalte ich nun 140 EUR mehr Rente. Wird dieser Zuschlag im Falle meines Todes bei der Ermittlung der Hinterbliebenenrente berücksichtigt oder entfällt dieser dann? Danke und Grüße Anja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

 

der Zuschlag der aufgrund des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, ist grundsätzlich auch Bestandteil der sich anschließenden Folgerenten. Das bedeutet, dass dieser Zuschlag nicht entfällt, sondern entsprechend in die Berechnung mit einfließt.

 

Sollten hierzu noch Fragen offen sein, empfehlen wir bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen Beratungstermin zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

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5 Antworten

Bitte etwas genauer!am 25.07.2024 | 12:20
Was für einen Zuschlag meinen Sie denn? Grundrentenzuschlag?
Klare Sacheam 25.07.2024 | 12:57
Der Zuschlag, den Sie als früherer EM-Rentner erhalten haben, führt zuveiner dauerhaften Erhöhung Ihrer persönlichen Entgeltpunkte. Damit würde natürlich auch eine spätere Hinterbliebenen-Rente, die aufgrund Ihres Todes gezahlt wird, ebenfalls von dieser Erhöhung profitieren.
Anjaam 25.07.2024 | 14:58
Es handelts ich um den Zuschlag, den Altersrentner erhalten, die aus einem längeren Bezug einer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente übergegangen sind. Ich meine nicht den Grundrentenzuschlag.
Anjaam 25.07.2024 | 14:59
Vielen Dank. Ab Dezember wird dieser meines Wissens dann nochmals überprüft. Geplant ist auch, dass zukünftig der Zuschlag die Rente erhöht und in einer Zahlung erfolgt.
Anjaam 25.07.2024 | 15:00
Vielen Dank. Ab Dezember wird dieser meines Wissens dann nochmals überprüft. Geplant ist auch, dass zukünftig der Zuschlag die Rente erhöht und in einer Zahlung erfolgt.
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