Hallo Anja,
der Zuschlag der aufgrund des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, ist grundsätzlich auch Bestandteil der sich anschließenden Folgerenten. Das bedeutet, dass dieser Zuschlag nicht entfällt, sondern entsprechend in die Berechnung mit einfließt.
Sollten hierzu noch Fragen offen sein, empfehlen wir bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam