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Experten-Antwort

Zuschlag für Kindererziehungszeiten Hinterbliebenenrente

von Thila11.08.2021 | 14:11
306 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe folgende Frage und würde mich freuen, wenn sie mir jemand beantworten könnte: Wie hoch ist der Zuschlag zur Hinterbliebenenrente, wenn zwei Kinder, geboren 1993 und 2000, erzogen wurden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.08.2021 | 14:44

Guten Thila,

sofern die Hinterbliebenenrente nach dem sog. "Neuen Hinterbliebenenrecht" berechnet wird, erhöht sich die Witwenrente um

einen Zuschlag. Dieser beginnt mit dem vierten Kalendermonat nach dem Tod Ihres Ehepartners. Überschreitet die Witwenrente zusammen mit dem Zuschlag eine volle Monatsrente des Verstorbenen, wird der Zuschlag begrenzt.

Wurden zwei Kinder voll erzogen, ergibt sich in der großen Witwenrente (ohne Begrenzung) derzeit ein Erhöhungsbetrag i.H.v. 102,56 Euro, in der kleinen Witwenrente i.H.v. 46,62 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Lesen bildetam 11.08.2021 | 14:34
Siehe Seite 12 der folgenden Broschüre: file://v970w202.wstf.drv/aa002625/Eigene%20Dateien/Download/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf
Thilaam 11.08.2021 | 14:50
Das beantwortet meine nachgeschobene Frage wahrscheinlich schon, denke ich. Dankeschön für die schnelle Antwort.
Thilaam 11.08.2021 | 14:48
Das hatte ich schon gefunden. Also spielt es keine Rolle, ob die ersten 36 Monate der Kindererziehungszeit sich überschneiden? Ist das vom Betrag her immer fix, egal wann die Kinder geboren wurden?
W°lfgangam 11.08.2021 | 20:08
Hallo Thila, gehen Sie von einer Drillingsgeburt aus, und Sie erhalten 2+1+1 EP in der Witwenrente oben drauf ...Überschneidungen sind ohne Bedeutung, hier kommt es nur auf die Geburt/anrechenbare Erziehungszeit der Kinder bei der Witwe an. Gruß w.
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