Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent vom Zahlbetrag. Auch wenn an eine solche Rente wegen Erwerbsminderung unmittelbar im Anschluss eine Rente wegen Alters geleistet wurde, an die wiederum jetzt Ihre Hinterbliebenenrente unmittelbar anschließt, besteht ein Anspruch auf den Zuschlag. Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.