Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zuschuß Hörgerät ?

von Hörgeschädigte02.12.2010 | 19:24
7817 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Von meinem behandelnden HNO - Arzt wurde mir eine beidseitige Hörhilfe verordnet. Von meiner Krankenkasse bekam ich einen Bescheid, dass die Kosten anteilig übernommen werden. Desweiteren teilt mir die KK mit, dass die Unterlagen an den zuständigen Rentenversicherungsträger mit einem entsprechenden Vermerk weitergeleitet wurden. Zahlt auch der Rentenversicherungsträger im Rahmen der Teilhabe einen Zuschuß bei einer Versorgung mit Hörgeräten ? Kann mir jemand dazu eine Auskunft mit einer evtl. Quellenangabe geben ? Ich bin voll berufstätig und daher auf die Hörgeräte angewiesen z.B. bei Kundengesprächen oder Telefonaten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hörgeschädigte,

der Rentenversicherungsträger kann ggf. die Kostenübernahme für ein Hörgerät als Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben übernehmen, sofern Sie berufsbedingt (zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes) auf eine Hörhilfe angewiesen wären. Hierbei ist keine Aufstockung der Leistungen der Krankenkasse möglich, die Sie erhalten, sofern Sie für die täglichen Verrichtungen im Alltag entsprechende Hilfen benötigen. Außerdem müßten Sie mindestens eine Wartezeit von 15 Jahren zur gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Wir empfehlen Ihnen sich durch Ihren Rentenversicherungsträger entsprechend beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

???am 03.12.2010 | 09:20
Die DRV kann im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Hörgeräte bezuschussen. Dabei müssen durch die Berufstätigkeit besondere Anforderungen an das Hörvermögen gestellt werden und dadurch eine höherwertige Versorgung erforderlich werden. Das Führen von Gesprächen/Telefonaten sollte durch die von der Krankenkasse finanzierten Hörgeräte ermöglicht werden. Es handelt sich dabei ja nicht um ein berufspezifisches Verhalten, sondern sie wollen sicher auch privat Gespräche führen.
Heiko Huhnam 03.12.2010 | 10:14
Wenn die Schwerhörigkeit aus dem Berufleben entstanden ist, Übernimmt die Berufgenossenschaft die Kosten ganz
katiam 31.12.2010 | 01:04
Mein Antrag wurde von der DRV abgelehnt mit der Begründung, ich brauchte keine besonderen Hörkenntnisse vorzuweisen (Sekretärin) und haben den Antrag an die Kasse weitergeschickt. Die Kasse will nur die Festpreisgeräte der Kasse (sogenannte Gurken) bezahlen. Die Kasse verweist darauf, dass mehr als 80% der Hörfähigkeit ohnehin nicht benötigt würden und wenn diese mit den sog. Kassengeräten erreicht würden, reicht das aus. Ich bin mit der Kasse im Widerspruch und auch später wird es ein Verfahren vor dem Sozialgericht geben. Nicht locker lassen. Wenn du mit Kassengerät - zwei musst du testen - 80 hörst, kannst du die höherwertigen Geräte, die wirklich auch komfortabler sind, selber bezahlen ./. dem kleinen Zuschuss der Kasse. Auch wenn du beruflich auf HG angewiesen bist, interessiert das weder die Rentenversicherung (es sei, du bist Musiker oder Sufleuse) noch die Kasse. Es ist haarsträubend, welche Begründungen da eingenommen werden, wenn jemand z.B. schon 40 Arbeitsjahre auf dem Buckel hat und bis 65 arbeiten will, dem aber von der DRV und der Kasse Steine in den Weg gelegt werden. Ohne HG kann ich meinen Beruf aufgeben. Ich bin am Testen schon 12 Monate. Und diese Phase wird auch noch ganz bewusst rausgezogen. Soziale Integration geht in diesem Fall beiden sonstwo vorbei.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026