Guten Abend Hilde S.,
zu den Neuerungen im Bereich der Krankenversicherung der Rentner hat Chi aus den entsprechenden Informationen der Deutschen Rentenversicherung korrekt zitiert.
Des Weiteren erhöht sich ab 1. Januar 2019 auch für Rentnerinnen und Rentner der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Maßgeblich dafür, ab wann die geänderte Rente gezahlt wird, ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns: Wer bis März 2004 Rentner wurde, erhält die geänderte Rente bereits Ende Dezember 2018, alle anderen erhalten sie erst Ende Januar 2019.
Eine Befreiung von der Beitragszahlung in die gesetzliche Pflegeversicherung ist nicht möglich.
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