Ein "orthopädischer Stuhl" kann als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung) in Frage kommen, wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz ergonomisch auszustatten. Wenn darüber hinaus ein besonderer Bedarf besteht, kann eine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung in Frage kommen. Da Sie aber keinen Arbeitsplatz (mehr) haben und offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen (Rente) auch keine neuen Arbeit aufnehmen können, wo z. B. ein besonderer orthopädischer Stuhl notwendig wäre, kann die Rentenversicherung leider keine Kosten übernehmen.